Vorlage - MUE/2020/269-01  

Betreff: Ladepunkte
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
24.09.2020 
22. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt den Investor und den Betreiber des neuen               EDEKA-Marktes bezüglich der Aufstellung von Ladesäulen auf dem Gelände des               Marktes zu kontaktieren.

 

2. Im Falle einer erfolglosen Kontaktaufnahme bzw. einer negativen Rückmeldung wird               die Verwaltung beauftragt einen Förderantrag zum nächstmöglichen Förderzeitraum für               den Bau von zwei Ladesäulen am Bürgerhaus zu stellen.

 

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Sachverhalt:

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird wahrscheinlich wieder einen Förderaufruf für das Förderprogramm zur Aufstellung von Ladesäulen starten. Die „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ soll den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland vorantreiben.

 

In der Gemeinde Müden (Aller) wird für Normalladesäulen eine Förderung von 40% möglich sein. Für die Ladesäule selbst höchstens 2.500,00 €, für den Rest gibt es keine Höchstgrenze.

 

Folgende Kosten könnten sich für die Aufstellung einer Ladesäule ergeben:

 

Normalladesäule: 5.000,00 € (Angebot Fa. LSW)

Installation und Inbetriebnahme: 1.500,00 €

Sonst. Materialien: 500,00 €

Fundament: 500,00 €

 6.500,00 € + 1.000,00 € = 7.500,00 €

Förderung: -  2.500,00 € + 400,00 € = 2.900,00 €

Eigenanteil:   = 4.600,00 €

 

 

Die Kosten würden sich demnach pro Säule auf 4.600,00 € belaufen. Insgesamt bei zwei Ladesäulen mit jeweils 2 Ladepunkten ergeben sich demnach Gesamtausgaben i.H.v. 15.000,00 € und einer Förderung i.H.v. 5.800,00 €. Demnach würde ein Eigenanteil i.H.v. 9.200,00 € bei der Gemeinde verbleiben.

 

 

 

 

Betrieb:

Der Betrieb der Säulen könnte über ein Betreibermodell erfolgen. Demnach würde z.B. die LSW die Säulen betreuen. Die Abrechnung erfolgt über ein System, welches weit verbreitet ist. Je nachdem, wie viel kW an Strom von den Säulen abgenommen wird, ergibt sich folgende Abrechnung:

 

Jahresabnahme Strom

 

bis 5.000 kWh/Jahr -

entspricht rund 140 Volladungen eines

VW eGolf´s

Die Gemeinde Müden (Aller) zahlt ein Entgelt i.H.v. 250,00 €/Jahr (netto) an die LSW.

bis 7.000 kWh/Jahr -

entspricht rund 200 Vollladungen eines

VW eGolf´s

Die Gemeinde Müden (Aller) zahlt nicht an die LSW, aber sie erhält auch keinen Betrag.

ab 7.001 kWh/Jahr -

entspricht über 200 Vollladungen eines

VW eGolf´s

Die LSW zahlt der Gemeinde Müden (Aller) einen Bonus i.H.v. 250,00€/Jahr (netto)

 

Im Hinblick auf die derzeitige Verbreitung von E-Fahrzeugen, ist in der ersten Zeit vom ersten Modell (bis 140 Volladungen im Jahr) auszugehen.

Eine Eigenvermarktung des Stroms ist auf Grund fehlender Kenntnisse und fehlender Technik im Bereich der Abrechnung (Deutschlandweites Kartensystem) schwierig.

 

Mögliche Standorte:

Als möglicher Standort wurde das Bürgerhaus ausgewählt.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Für zwei Normalladesäulen (Förderung von 5.800,00€ bereits enthalten) i.H.v. 9.200,00€, die außerplanmäßig für den Haushalt 2020 zur Verfügung gestellt werden müssten.

Die Folgekosten werden sich jährlich auf 250,00€ (netto) pro Säule (= 500,00€ für beide Säulen) belaufen.

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Außerplanmäßige Ausgabe

JA

 

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Anlage/n:

Keine

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