Vorlage - HIL/2020/159  

Betreff: Jahresabschluss Haushaltsjahr 2010
Beschluss und Entlastung gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i.V.m. §§ 128, 129 NKomVG
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
27.10.2020 
15. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
14.12.2020 
24. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Jahresabschluss Hillerse 2010  
Schlussbericht der Prüfung_Jahresabschluss Hillerse 2010  
Stellungnahmen des Gemeindedirektors zum Schlussbericht  
Präsentation Jahresabschluss Hillerse 2010  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der gemäß 129 Absatz 1 NKomVG für das Jahr 2010 aufgestellte Jahresabschluss wird   beschlossen.

 

2.      a)  Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses im Jahr 2010 in Höhe von 34.535,04 €

 wird für die Jahresrechnung 2011 in die Bilanzposition 1.3.1 „Fehlbeträge aus  Vorjahren“ vorgetragen.

 

b)  Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses im Jahr 2010 in Höhe von  2.128,01 € wird für die Jahresrechnung 2011 in die Bilanzposition 1.3.1               Fehlbeträge aus Vorjahren“ vorgetragen.

 

3.  Gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i.V. m. § 58 Absatz 1 Satz 10 NKomVG erteilt der Rat dem Gemeindedirektor für die Führung der Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr               2010 die Entlastung.

 

4.  Damit der jeweils folgende Jahresabschluss beginnend mit dem Jahr 2011 zeitnah erstellt werden kann, wird die Verwaltung ermächtigt, die Zuführung etwaiger               Überschüsse zunächst ohne die Entlastung und den abschließenden              Mittelverwendungsbeschluss der Vertretung, der jeweiligen Überschussrücklage               zuzuführen.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde Hillerser jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

 

Der Fachbereich Rechnungsprüfung des Landkreises Gifhorn hat den Jahresabschluss 2010 gem. §155 Abs. 1 NKomVG geprüft und die Ergebnisse in dem Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zusammengefasst. Dieser Prüfbericht ist als Anlage beigefügt.

 

Der Gemeindedirektor hat gem. § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zu diesem Schlussbericht Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme des Gemeindedirektors ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

Nach § 123 Abs. 1 NKomVG bildet die Gemeinde getrennte Rücklagen für Überschüsse des ordentlichen und des außerordentlichen Ergebnisses. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 110 Abs. 7 Satz 2 NKomVG entscheidet der Rat über die Verwendung der im Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse.

 

Da die Gemeinde Hillerse 2010 weder im ordentlichen noch im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss auszuweisen hat, kann der Fehlbetrag mit der Überschussrücklage verrechnet werden. Da die Gemeinde erstmalig nach dem doppischen System einen Jahresabschluss erstellt hat, sind keine Überschussrücklagen existent. Der Fehlbetrag ist somit für die Jahresrechnung 2011 in die Bilanzposition 1.3.1 „Fehlbeträge aus Vorjahren“ vorgetragen und sollte mit der Jahresrechnung 2011 ausgeglichen werden.

 

Es wird erwartet, dass die zukünftigen Arbeitsschritte für die Erstellung der Abschlüsse schneller abgewickelt werden können. Um gegebenenfalls mehrere Abschlüsse am Stück abarbeiten zu können, empfiehlt die Verwaltung einen sogenannten Vorratsbeschluss für den Übertrag des Jahresergebnisses auf das Folgejahr.

 

Unmittelbar nach der Beschlussfassung wird der Jahresabschluss 2010 dem Landkreis Gifhorn als Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt (§129 Abs. 2 Satz 1 NKomVG). Der Beschluss des Rates über den Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss einschließlich des Schlussberichtes des Fachbereiches Rechnungsprüfung und der Stellungnahme des Gemeindedirektors an sieben Tagen öffentlich auszulegen (§§129 Abs 2 Satz 2, 156 Abs. 4 NKomVG).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 


Anlage/n:

Jahresabschluss Hillerse

Schlussbericht der Prüfung Jahresabschluss Hillerse

Stellungnahmen des Gemeindedirektors zum Schlussbericht

Präsentation Jahresabschluss Hillerse

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Hillerse 2010 (10271 KB)      
Anlage 2 2 Schlussbericht der Prüfung_Jahresabschluss Hillerse 2010 (6252 KB)      
Anlage 4 3 Stellungnahmen des Gemeindedirektors zum Schlussbericht (368 KB)      
Anlage 3 4 Präsentation Jahresabschluss Hillerse 2010 (981 KB)      
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