Vorlage - SGM/2018/138-04
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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Samtgemeinde Meinersen beschließt zu den gemäß § 4a (3) und § 4a (2) BauGB vorgebrachten Anregungen wie in der Anlage dargestellt.
b) Der Rat der Samtgemeinde Meinersen beschließt die Änderung 39b des Flächennutzungsplanes nach Prüfung der Anregungen/Stellungnahmen.
c) Der Rat der Samtgemeinde Meinersen beschließt die Begründung zur Änderung 39b des Flächennutzungsplanes.
Sachverhalt:
In der Zeit vom 06.07.2020 bis einschließlich 07.08.2020 fand die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (2) BauGB zum Entwurf der Änderung 39b des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen statt.
Während der Auslegung wurden von den in der Anlage aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Stellungnahmen Dritter wurden während des Planverfahrens nicht vorgebracht. Die Stellungnahmen werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.
Anmerkung:
Die betreffende Fläche wurde in der Aufstellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Gemischte Baufläche“ dargestellt. Diese Fläche wurde aufgrund der geänderten Nutzungsansprüche angepasst und als „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Senioren- und Pflegeheim“ dargestellt.
Um das Verfahren zu den anderen Änderungsflächen nicht zu behindern, wurde diese Fläche als Teil B vom übrigen Teil der 39. Änderung abgekoppelt. Der Feststellungsbeschluss zur Änderung 39a des Flächennutzungsplanes konnte somit am 28.04.2020 vom Rat der Samtgemeinde Meinersen gefasst werden.
Die Flächennutzungsplanänderung 39a wurde am 28.10.2020 vom Landkreis Gifhorn unter Auflagen redaktioneller Art genehmigt und wird zum 30.11.2020 Rechtskraft erlangen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes entstehen einmalige Aufwendungen und zugleich Auszahlungen in Höhe von ca. 17.500,00 €. Folgekosten ergeben sich nicht.
Anlage/n:
Flächendarstellung
Zusammenstellung Stellungnahmen
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
3 | Festst39bBegründung (418 KB) |
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