Vorlage - SGM/2020/392  

Betreff: Antrag des Bürgerbusvereins;
hier: Förderung des ÖPNV in der Samtgemeinde Meinersen durch Teilfinanzierung eines Einzelfahrscheins für Fahrgäste des Bürgerbusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
17.12.2020 
ABGESAGT_!_ 29. Sitzung des Samtgemeinderates      
15.01.2021 
30. Sitzung des Samtgemeinderates - gemäß § 182 (2) Nr. 1 NKomVG im Umlaufverfahren ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Antrag Bürgerbusverein vom 02.11.2020  

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Beschlussvorschlag:

 

Der Teilfinanzierung je Einzelfahrschein in Höhe von 1,90 Euro für Fahrgäste des Bürgerbusses wird zugestimmt.

 

Die voraussichtlich zu erwartenden Mehraufwendungen in Höhe von 2.000,00 Euro werden im Samtgemeindehaushalt ab 2021 eingeplant.

 

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Sachverhalt:

 

Seit dem Jahr 2017 betreibt der Bürgerbus SG Meinersen e.V. den Bürgerbus auf derzeit zwei Linien des Konzessionsgebers BBG – Bischof-Brauner GbR. In dieser Zeit kann der Verein wachsende Fahrgastzahlen verzeichnen. Im Jahr 2019 konnten so 1.914 Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Meinersen durch den Bürgerbus befördert werden. Sichergestellt wird der Fahrbetrieb durch derzeit rund 20 ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer, welche an 6 Tagen in der Woche ihre Fahrgäste im Bürgerbus durch die Samtgemeinde Meinersen befördern. Dabei bewegt sich das Fahrzeug auf eben zwei konzessionierten Linien im Verkehrsverbund Region Braunschweig und wendet daher auch das dort geltende Tarifsystem an.

 

Nicht zuletzt aus Gründen der Verringerung der CO2-Emissionen gibt es intensive Bemühungen, um den ÖPNV zu stärken und den Individualverkehr zu verringern. Dies ist insbesondere in Städten und Ballungszentren wirkungsvoll, weil die Taktzeiten des ÖPNV stärker sind, die Pausen zwischen zwei ÖPNV-Produkten kürzer sind.

Der Nachteil für den Bürgerbus SG Meinersen e.V. besteht bei der Bindung an das Tarifsystem darin, dass die Taktzeiten für den ländlichen Raum zu groß sind. So können Fahrgäste beispielsweise einen Einzelfahrschein zum Preis von 2,90 € nicht für den Hin- und Rückweg nutzen, da dieser seine Gültigkeit nach 90 Minuten verliert. Innerhalb von 90 Minuten müsste der Bürgerbus daher den ausgestiegenen Fahrgast am Ursprungs-Zielort aufnehmen, damit dieser nicht erneut einen Einzelfahrschein für 2,90 € lösen muss. Dies ist aufgrund der konzessionierten Linien nicht möglich.

 

Um die Attraktivität des ÖPNV zu steigern und den Individualverkehr weiter zu verringern, ist es nach Auffassung des Bürgerbus SG Meinersen e.V. nötig, Anreize zu schaffen. In einer Arbeitsgruppe mit Mitgliedern des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Integration stellten der Vorsitzende des Vereins, Rainer Rinke, sowie der Fahrdienstleiter, Siegfried Waubke, die Situation ausführlich dar. Demnach sind von den rund 2.000 Fahrgästen jährlich rund 500 Fahrgäste, die im Bürgerbus einen Einzelfahrschein lösen. Die anderen Fahrgäste steigen bereits mit einem gültigen Fahrschein zu. Dieser Anteil an Fahrgästen sind überwiegend jene, die Besorgungsfahrten oder ähnliches mit dem Bürgerbus abwickeln und auf dem Rückweg dann wieder in den Bürgerbus einsteigen und erneut einen Einzelfahrschein lösen müssen.

 

Der Bürgerbus SG Meinersen e.V. beantragt daher die Teilfinanzierung je Einzelfahrschein in Höhe von 1,90 Euro für Fahrgäste des Bürgerbusses. So können insbesondere ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger oder solche ohne Auto ihre Besorgungen des täglichen Lebens kostengünstiger mit dem Bürgerbus erledigen und würden statt insgesamt 5,80 Euro lediglich 2,00 Euro bezahlen.

 

Der Bürgerbus SG Meinersen e.V. rechnet bei einer Förderung des ÖPNV durch Teilfinanzierung des Einzelfahrscheins für Fahrgäste des Bürgerbusses zudem mit einer Steigerung der Fahrgastzahlen. Nach jetzigem Stand würden Kosten in Höhe von rund 1.000,00 Euro anfallen. Sollte sich die Anzahl von Fahrgästen, welche einen Einzelfahrschein lösen, verdoppeln, entstünden Kosten in Höhe von rund 2.000,00 Euro pro Jahr.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Samtgemeindehaushalt wird durch die Teilfinanzierung in Höhe von 1,90 Euro je Einzelfahrschein voraussichtlich um bis zu 2.000,00 Euro jährlich ab 2021 belastet.

 

 

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Anlage/n:

Antrag des Bürgerbusvereins vom 02.11.2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Bürgerbusverein vom 02.11.2020 (222 KB)      
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