Vorlage - SGM/2020/399  

Betreff: Annahme einer Spende im Sinne des § 111 Abs. 7 NKomVG
hier: Sachspende von Hilfsmaterial zur Bewältigung der Corona-Pandemie für die Hauptschule der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
17.12.2020 
ABGESAGT_!_ 29. Sitzung des Samtgemeinderates      
15.01.2021 
30. Sitzung des Samtgemeinderates - gemäß § 182 (2) Nr. 1 NKomVG im Umlaufverfahren ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

Der Annahme einer Sachspende (Hilfsmaterial zur Bewältigung der Corona-Pandemie) für die Hauptschule der Samtgemeinde Meinersen in Höhe von ca. 4.480,50 € netto wird gem.

§ 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 26 Abs. 1 KomHKVO zugestimmt. Das Material geht ins Eigentum der Samtgemeinde Meinersen über. Die Gemeinnützigkeit ergibt sich aus § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO.

 

Folgendes Material wird gespendet:

 

Bezeichnung

Anzahl

Betrag (€)

Maske

35

665,00

OP-Maske

4

48,00

Schnelltest

1

167,50

Thermalscanner

1

3.600,00

 

Gesamt

4.480,50

 

Die Spende setzt sich wie folgt zusammen:

 

Name und Anschrift des Zuwendenden

Betrag (€)

CPS Health Care GmbH, Dirkstraße 54, 25980 Sylt/Westerland

4.480,50

 

 

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Sachverhalt:

 

Das Unternehmen CPS Health Care GmbH hat der Samtgemeinde Meinersen im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 17.11.2020 ihre Produkte sowie ihr Schutz- und Hygienekonzept zur Bewältigung der Corona-Pandemie vorgestellt.

 

Im Anschluss an diese Veranstaltung hat das o.g. Unternehmen der Hauptschule Meinersen einige Produkte zur Bewältigung der Corona-Pandemie bzw. zur Unterstützung des Hygienekonzeptes gespendet. Die Auflistung der einzelnen Produkte ist der oben dargestellten Tabelle zu entnehmen.

 

Die Hauptschule Meinersen kann die gespendeten Produkte gut gebrauchen, da es bisher an diesen mangelte.

 

Nach § 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 26 Abs. 1 der Kommunale Haushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) und dem Beschluss vom 07.04.2010 des Samtgemeinderates entscheidet über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert über 100,00 € bis zu höchstens 2.000,00 € der Samtgemeindeausschuss.

 

Über Zuwendungen, die im Einzelfall 2.000,00 € übersteigen entscheidet der Rat. Leistet ein Zuwendungsgeber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze von 2.000,00 € überschreitet, entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung ebenfalls der Rat über die Annahme.

 

Somit ist in diesem Fall der Samtgemeinderat für die Annahme dieser Spende zuständig.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Masken sowie der Schnelltest sind kurzfristige Verbrauchsmaterialien, sodass hier keine langfristige Vermehrung des Samtgemeindevermögens erfolgt. Der Thermalscanner wiederum ist ein Vermögensgegenstand, welcher üblicherweise längerfristig nutzbar ist. Somit erhöht sich das Vermögen der Samtgemeinde um ca. 3.600€. Folgekosten könnten im Nachgang bei einem möglichen Schaden dieses Scanners entstehen.

 

 

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Anlage/n:

keine

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