Vorlage - HIL/2011/033  

Betreff: Richtlinie der Gemeinde Hillerse für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 50 00/2
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
16.12.2011 
2. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Entwurf Richtlinie Hillerse ab 01.11.11 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie der Gemeinde Hillerse für die Aufnahme von Krediten und zur Umschuldung von Krediten wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

Die bisher gültige Richtlinie nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung vom 01.01.2006, zuletzt geändert zum 01.10.2007 tritt zum 01.11.2011 außer Kraft.

 


Sachverhalt:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Mit dem Gesetz zur Zusammenfassung und Modernisierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts vom 17.12.2010 ist u. a. die Niedersächsische Gemeinde-ordnung aufgehoben und durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ersetzt worden, das in wesentlichen Teilen zum 01.11.2011 in Kraft tritt. Auch nach dem neuen Kommunalverfassungsgesetz haben die Kommunen für die Aufnahme von Krediten Richtlinien aufzustellen (§ 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG).

 

Die vorgelegte neue Richtlinie wurde nach dem Muster des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes erarbeitet und an die bisherige Richtlinie der Gemeinde Hillerse angepasst.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlage/n:

 

Entwurf Richtlinie Darlehensaufnahme

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Richtlinie Hillerse ab 01.11.11 (39 KB) PDF-Dokument (64 KB)    
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