Vorlage - SGM/2020/373-01
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Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde beantragt die Förderung eines Klimamanagements. Bei positiven Förderbescheid wird für die Projektlaufzeit eine Fachkraft eingestellt. Hierfür werden außerplanmäßig Mittel im Haushalt 2021 zur Verfügung gestellt.
Sachverhalt:
Der Regionalverband unterstützt Kommunen bei der Beantragung von Fördermitteln zum Klimaschutzmanagement. Da der Prozess der Antragsstellung teils recht komplex ist, erhalten bis zu fünf Kommunen pro Jahr bei der Entwicklung des Antrages intensive Unterstützung durch ein vom Regionalverband zur Verfügung gestelltes externes Fachbüros, der target GmbH. Die Kosten hierfür trägt der Regionalverband.
Kommunen können auf Grundlage des Masterplans bis Mai 2021 eigene geförderte Klimaschutzmanagements beantragen ohne vorher ein eigenes integriertes Klimaschutzkonzept unter Einsatz eigener Finanz- und Personalressourcen erstellen zu müssen.
Die Förderung für eine zusätzliche Personalstelle liegt bei 75% (durch eine Corona-Pandemie-Regelung um 10% aufgestockt).
Zu den Aufgaben eines Klimaschutzmanagers gehören u.a. die Beratung von Bürgern und den Gemeinden, Beantragung von Fördermitteln im Bereich Klimaschutz und die Einführung eines Energiemanagements.
Neben den Personalkosten (E11, 72.000 € Brutto/Jahr) werden auch Sachausgaben bis zu 15.000 € zur Beteiligung relevanter Akteure, Ausgaben für Fortbildung und Dienstreisen bis zu 9 Tagen/ Jahr und Ausgaben für begleitende Öffentlichkeitsarbeit bis zu 7.500 € gefördert.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die verbleibenden 25 % der Personalkosten sind als außerplanmäßige Mittel im Jahr 2021, bzw. in die Haushalte 2022 bis maximal 2024 mit insgesamt 36 Monaten Projektlaufzeit aufzunehmen. Zusätzlich sind mit dem Klimamanagement verbundene Sachkosten förderfähig.
Langfristig wird durch effizienteren energetischen Einsatz und die Bezuschussung aus dem Förderprogramm für die Umsetzung von klimafreundlichen Maßnahmen an den Objekten der Mitgliedsgemeinden sowie der Samtgemeinde ein finanzieller Vorteil entstehen. Kurz bis mittelfristig sind für die höheren Anforderungen (z.B. die CO² -Reduktion über die gesetzlich vorgeschriebenen Werte hinaus, bis zur Zero-Emission) allerdings zusätzliche Haushaltsmittel für Unterhaltungsmaßnahmen in den nächsten Jahren aufzubringen. Der Umfang wird im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen festgelegt oder entsprechend der ersten Ergebnisse des Klimamanagements politisch diskutiert werden.
Außerplanmäßige Ausgabe | JA |
Anlage/n:
Flyer Antragshilfe - target
Workshop - Leistungsbeschreibung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Flyer_Antragshilfe taget (706 KB) | ||||
2 | Workshop_Leistungsbeschreibung (242 KB) |
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