Vorlage - MUE/2021/323
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Beschlussvorschlag:
1. Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Pollschierskamp", 3. Änderung und Erweiterung, aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.
3. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Planungsbüro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.
Sachverhalt:
Mit dem Ziel der Nachverdichtung in nord-östlicher Lage von Müden (Aller) ist ein ortsansässiger Vorhabenträger an die Verwaltung herangetreten. Insoweit wird beabsichtigt, auf dem Grundstück der Gärtnerei „Linneweh“ und einer nördlich liegenden unbebauten Fläche Wohnbebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern (ca. 24 Wohneinheiten) sowie Mehrfamilienhäusern (ca. 22 Wohneinheiten) in Anlehnung an historische Haus- und Siedlungstypen zu entwickeln.
Der Änderungsbereich (hier: Areal der Gärtnerei „Linneweh“) befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Pollschierskamp" (genehmigt am 26.10.1970), der für diesen Bereich bereits „Allgemeines Wohngebiet“ festsetzt. Auslöser für die Planänderung soll die Anpassung des „Maßes der baulichen Nutzung“ sowie der „Überbaubaren Grundstücksfläche“ an die heutigen Gegebenheiten sein.
Der Erweiterungsbereich (hier: nördlich der Straße „Schusterskamp“) ist bauplanungsrechtlich tlw. dem unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) sowie tlw. dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Um die diesbezüglichen städtebaulichen Voraussetzungen zu schaffen, bedarf es der Weiterentwicklung dieser Fläche auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch die Gemeinde Müden (Aller).
Vorgesehen ist die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a und § 13 b BauGB.
Der Flächennutzungsplan stellt für den kompletten Geltungsbereich bereits „Wohnbauflächen“ dar.
Die Aufstellung des dazu notwendigen städtebaulichen Vertrags (hier: regelt u.a. die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger) würde als nächster Step erfolgen.
Der Vorlage beigefügt ist die Gebietsabgrenzung zum Bebauungsplan "Pollschierskamp", 3. Änderung und Erweiterung, sowie der Ursprungsbebauungsplan "Pollschierskamp".
Hinweis:
Weder die jeweils rechtsverbindliche 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Pollschierskamp“ noch die 2. Änderung tangieren den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten übernimmt der Vorhabenträger.
Anlage/n:
Gebietsabgrenzung
Ursprungsbebauungsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Ursprungsbebauungsplan_Pollschierskamp (306 KB) | ||||
2 | Pollschierskamp_Geltungsbereich (439 KB) |
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