Vorlage - MUE/2019/216-01
|
|
Beschlussvorschlag:
1. Der Auftrag für die Planungsleistungen und Bauleitungsaufgaben wird vergeben an das Ingenieurbüro Andree Kepper, Braunschweiger Straße 20, 38518 Gifhorn.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Förderantrag bei dem Zuwendungsgeber zu stellen. Über die Art des technischen Ausbaues des Radweges entscheidet der Zuwendungsgeber nach deren Richtlinien.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen Antrag auf Verzicht eines Planfeststellungsver-fahrens beim Landkreis Gifhorn zu stellen. Vorzugsweise soll als Streckenführung für den Radweg die westliche Seite der L 299 mit einer Querung der K 41 dienen.
Sachverhalt:
1. Darstellung der Förderungsmöglichkeiten
Derzeit ergeben sich für das Projekt folgende Förderungsmöglichkeiten bei unterschiedlichen Zuwendungsgebern.
Förderprogramm „Nationale Klimaschutzinitiative“ Förderbereich 2.11.2 Nachhaltige Mobilität hier: Verbesserung des Radverkehrs / Bau eines Alltagsradweges
Zuwendungsgeber: Projektträger Jülich , 10923 Berlin
Fördersatz
Die Regelförderquote beträgt maximal 40 Prozent. Zusätzlich beantragt werden können:
10 Prozentpunkte für Anträge, die zwischen dem 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 gestellt werden
Radverkehrsförderung – Bundesprogramm „Stadt und Land“
Zuwendungsgeber: Land Niedersachsen über die NBank
Fördersatz
Finanzschwache Kommunen (unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft der letzten 3 Jahre) erhalten eine Förderung von bis zu 90 %, Regelförderung 75% und für das Jahr 2021 bewilligte Projekte bis zu 80 %
2. Frage nach zu erhebenden Anliegerbeiträgen für den Radweg
In einer Stellungnahme des Büro RA Appelhagen vom 26.10.2020 wurde die Frage zu den Anliegerbeiträgen wie folgt beantwortet:
Ein Radweg außerhalb der Ortsdurchfahrt ist keine selbstständige Einrichtung, er teilt vielmehr das rechtliche Schicksal der Straße zu der er gehört. Die Strecken von Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrt stehen in der Straßenbaulast des Landes. Mangels Straßenbaulast der Gemeinde Müden (Aller) für den Radweg ist seine Herstellung für die Anlieger nicht beitragsfähig.
3. Planungskonzepte des Ingenieurbüros Kepper zur Streckenführung und bautechnischen Umsetzung
Hierüber wird in einer gesonderten Sitzung berichtet/entschieden.
Da zum jetzigen Planungsstand die Zustimmung des Landkreises Gifhorn zu den naturschutzrechtlichen Belangen und den Belangen der Planfeststellungen noch nicht vorliegt und auch die Straßenbaulastträger sich noch nicht konkret zu den Planungen geäußert haben, lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt zu der Streckenführung und den technischen Ausbauten keine konkreten und verbindlichen Aussagen treffen.
Dennoch sollte man eine Streckenführung zunächst favorisieren, welche sich zudem als die Günstigste erweist. Vorzugsweise soll als Streckenführung für den Radweg die westliche Seite der L 299 mit einer Querung der K 41 dienen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | JA |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Realisierung der Maßnahme (hier: zunächst Planungsleistungen) stehen im Finanzhaushalt auf dem Kostenträger 5410000 Investition Nr. I052154102 Haushaltsmittel wie folgt zur Verfügung:
HAR 2020 | 63.000,00 € |
Ansatz 2021 | 480.000,00 € |
Summe | 543.000,00 € |
Anlage/n:
Lagepläne mit Darstellung der Trassenführung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2021-03-18 5.3 Lageplan 1_500 V I (323 KB) | ||||
2 | 2021-03-18 5.2 Lageplan 1_500 V I (121 KB) | ||||
3 | 2021-03-18 5.1 Lageplan 1_500 V I (219 KB) |
|