Vorlage - SGM/2020/373-02
|
|
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Samtgemeinde Meinersen beauftragt die Verwaltung, mit Unterstützung des
Regionalverbandes Großraum Braunschweig die Förderung einer Personalstelle für das
Klimaschutzmanagement (KSM) zu beantragen.
2. Das Aufgabenprofil des KSMs wird in einem gemeinsamen Abstimmungsprozess mit der
Politik und der Samtgemeindeverwaltung festgelegt.
3. Der Rat der Samtgemeinde Meinersen beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung
eines Klimaschutz-Controllings zur Dokumentation und Überprüfung der Umsetzung des
KSM. Das Controlling-Konzept ist Bestandteil des KSM.
4. Grundlage für das KSM der Samtgemeinde Meinersen ist der „Masterplan 100%
Klimaschutz für den Großraum Braunschweig“, in dem eine Klimaschutz-Gesamtstrategie
für den Großraum und die angehörigen Kommunen vorgelegt wurde (als Anlage unter:
www.klimaschutz-regionalverband.de/masterplan). Die Klimaschutzziele der
Samtgemeinde Meinersen orientieren sich an den Zielsetzungen des Masterplans:
Reduktion der Treibhausgasemissionen um 95 % und die Halbierung des
Endenergieverbrauchs bis 2050 gegenüber dem Jahr 1990.
Sachverhalt:
Mit der Einrichtung einer Personalstelle für das KSM bekennt sich die Samtgemeinde Meinersen zu ihrer Verantwortung für Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
Grundlage für das KSM ist der „Masterplan 100 % Klimaschutz für den Großraum Braunschweig“ (Masterplan), der vom Regionalverband Großraum Braunschweig erarbeitet und im Mai 2018 durch die Verbandsversammlung beschlossen wurde. Der Masterplan bildet eine Klimaschutz-Strategie für das gesamte Verbandsgebiet. In einem umfangreichen Katalog wurden Handlungsempfehlungen und Maßnahmen formuliert, um die Klimaschutzziele (Reduktion der Treibhausgasemissionen um 95 % und die Halbierung des Endenergieverbrauchs bis 2050 gegenüber dem Jahr 1990), wie sie auch im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung formuliert sind, zu erreichen.
Auf Basis des Masterplans besteht für die verbandsangehörigen Kommunen die Möglichkeit, Fördermittel des Bundes zur Einrichtung einer Personalstelle für das kommunale Klimaschutzmanagement zu beantragen. Mit dem Masterplan verfügen die Kommunen über ein Klimaschutzkonzept, das die Grundvoraussetzung für die Förderung ist. Mit dem Antrag auf Förderung ist ebenfalls der Beschluss durch den Rat über die Zielsetzungen des Masterplans und die Einrichtung eines Klimaschutz-Controllings vorzulegen.
Die Samtgemeinde Meinersen plant die Einrichtung einer Personalstelle für das KSM.
Die Beantragung von Fördermitteln erfolgte am 28.04.2021 mit Unterstützung der target GmbH.
Das Tätigkeitsprofil des KSM wurde in einem Abstimmungsprozess mit der Verwaltung und jeweils einem politischen Vertreter aus den Fraktionen im Samtgemeinderat festgelegt. Grundlage des Tätigkeitsprofils ist der Maßnahmenkatalog des Masterplans (Anlage 1). Das Ergebnis des Prozesses ist mit einer Priorisierung festgelegt worden (Anlage 4). Mögliche Arbeitsschwerpunkte des KSM liegen in den folgenden Handlungsfeldern:
- Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den kommunalen Liegenschaften
- Bürgerberatung und Bürgerinformation zu Klimaschutzthemen
- Klimafreundliche Mobilität
- Vernetzung von Akteuren und Öffentlichkeitsarbeit zu Klimaschutzthemen
Die Förderung des KSMs erfolgt über die sogenannte Kommunalrichtlinie (https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Im Merkblatt „Förderung einer Stelle für Klimaschutzmanagement“ vom 1. Juli 2017 heißt es unter anderem:
- Im Regelfall erfolgt die Förderung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung (d.h. der Stelle eines Klimaschutzmanagers) durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Aufgrund des Corona-Konjunkturprogramms wird die Förderung um 10 Prozentpunkte erhöht.
- Förderfähig sind Personalausgaben für das KSM sowie für Dienstreisen, Sachkosten und bis zu 20.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Prozessunterstützung durch sachkundige externe Dritte (max. fünf Tage).
- Der Laufzeit der Förderung beträgt zunächst drei Jahre.
- Zudem kann eine sogenannte ausgewählte Klimaschutzmaßnahme beantragt werden, für die bis zu 200.000 Euro investive Mittel bereitgestellt werden können.
- Nach Ablauf des Förderzeitraums kann ein Anschlussvorhaben für weitere zwei Jahre beantragt werden. Die Förderung reduziert sich dann auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40 Prozent der Kosten.
Für die Samtgemeinde Meinersen ergibt sich nach derzeitigem Stand eine Förderquote von insgesamt 75 % über den Zeitraum von drei Jahren. Weiterhin gibt es im sogenannten „Anschlussvorhaben“ eine Möglichkeit auf Verlängerung um weitere zwei Jahre, jedoch mit geringerer Förderquote.
Bei dem gesamten Prozess der Antragstellung hat der Regionalverband Großraum Braunschweig seine intensive Unterstützung zugesagt. (Weitere Informationen: https://www.klimaschutz-regionalverband.de/erstvorhaben/)
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die Gesamtausgaben für die Personalstelle Klimaschutzmanagement belaufen sich auf insgesamt 299.780 € für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024. Durch den Fördersatz von 75 % betragen die Eigenmittel 57.445 € (2022: 73.840 €, 2023: 78.410 €, 2024: 77.530 €)
Anlage/n:
Anlage 1 - Maßnahmenkatalog
Anlage 2 - Auftakt
Anlage 3 - Anforderungen
Anlage 4 - Auswertung Umfrage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1 - Maßnahmenkatalog (624 KB) | ||||
2 | Anlage 2 - Auftakt (2101 KB) | ||||
3 | Anlage 3 - Anforderungen (641 KB) | ||||
4 | Anlage 4 - Auswertung Umfrage (249 KB) |
|