Vorlage - SGM/2021/432
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Beschlussvorschlag:
1. Der Gebührentarif in der Anlage zu § 4 der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der
Samtgemeinde Meinersen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden
Pflichtaufgaben wird/werden
a) mit 100 % der kalkulierten Gebührensätze beschlossen
oder
b) die Personalkosten mit 100 % der kalkulierten Gebührensätze und die
Fahrzeugkosten mit 85 % der kalkulierten Gebührensätze beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat der Samtgemeinde Meinersen hat im Februar 2020 die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Samtgemeinde Meinersen außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben, sowie die dazugehörigen Gebührentarife beschlossen (Anlage 1).
Um die Rechtssicherheit der Gebührentarife in der Anlage zu § 4 der Satzung zu wahren, sollen diese gem. § 5 NKAG regelmäßig geprüft bzw. neu ermittelt werden. Hierin werden die Gebührensätze pro Stunde für das Feuerwehrpersonal sowie die Fahrzeuge festgelegt. Die Gebührensätze der Fahrzeuge und des Einsatzpersonals ergeben sich aus den Jahreskosten unter Berücksichtigung von kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen. Die neu kalkulierten Gebührensätze sind als Anlage 2 beigefügt.
Die Kalkulation der Gebührensätze ist durch die Schneider & Zajontz Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH erfolgt. Die Grundsätze der Gebührenkalkulation sowie die Kostenverteilung und Ermittlung der Stundensätze ist der Anlage zu entnehmen. Der Bericht über die Kalkulation ist als Anlage 3 beigefügt.
Die neu kalkulierten Gebührensätze stellen die Gebührenobergrenze dar. Das nach § 29 Abs. 2 NBrandSchG bestehende Ermessen, ob überhaupt eine Gebühr erhoben werden soll, beinhaltet für die Kommunen auch die Möglichkeit, in der Satzung nicht kostendeckende Gebühren festzusetzen. Daher ist im Beschlussvorschlag eine Alternative vorgesehen.
Die neukalkulierten Gebührensätze weichen teilweise stark von den derzeitigen Gebührensätzen ab (siehe Anlage 4). Gründe dafür sind die Neubeschaffungen der beiden Schlauchwagen für die Ortsfeuerwehren Hillerse und Leiferde, dazu kommt die Beschaffung des HLF 10 für die Ortsfeuerwehr Müden-Dieckhorst. Des Weiteren trägt der Neubau des Feuerwehrhauses in Flettmar zu der Erhöhung der Gebührensätze bei.
Die Verwaltung empfiehlt die Gebührentarife für die Fahrzeugkosten mit einer 85 % Deckung und die Gebührentarife für die Personalkosten mit einer 100 % Deckung zu beschließen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
- Aktuelle Gebührensatzung
- Anlage zu § 4 der Gebührensatzung
- Bericht Gebührenkalkulation
- Veränderung zum aktuellen Gebührensatz