Vorlage - SGM/2021/435  

Betreff: Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Haushaltsjahr 2021 für die Durchführung von Testungen in Kindertagesstätten und Schulen

Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
27.05.2021 
33. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

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Beschlussvorschlag:

 

Zu 2.)

Es werden Mittel für Testmaterial für alle Kindertagesstätten in Höhe von 45.000 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Zu 3)

Es werden Mittel für Testmaterial für Schulpersonal des Schulträgers in Höhe von 20.000 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Zu 4)

Es werden Mittel für Testmaterial für Kindergartenkinder aller Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Meinersen in Höhe von 65.000 € überplanmäßig zur Verfügung gestellt unter dem Vorbehalt einer abschließenden Regelung des Landes.

 

Für alle Ausgaben für Testmaterialien sollen in noch zu erlassenden Förderrichtlinien Kostenerstattungen erfolgen.

 

 

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Sachverhalt:

 

1.  Vereinbarung zwischen Land und komm. Spitzenverbänden zur Durchführung von Testungen in Schule und Kita vom 15.02.2021 bis 12.04.2021

 

Diese Verwaltungsvereinbarung gilt ab dem 15.02.2021; sie wurde jedoch erst am 26.02.2021 von den Beteiligten (Land und komm. Spitzenverbände) unterzeichnet. Für die Schulen war eine Gültigkeit bis 28.03.2021 (Beginn der Osterferien) vorgesehen. Für die Kindertagesstätten war eine Gültigkeit bis 04.04.2021 vereinbart, die dann bis zum 12.04.2021 verlängert wurde. In dieser Vereinbarung sind Testungen für POC-Tests zugrundgelegt worden, was bedeutete, dass pro Kindertagesstätte zwei Mitarbeiter als „Schnelltester“ innerhalb von 1 Woche vom DRK geschult wurden.

 

Es ist seitens des Landes geplant, eine Förderrichtlinie zu erlassen, die aber bis dato noch nicht vorliegt. Danach soll es eine Kostenerstattung in Höhe von 50 % der Kosten geben, wobei ein Betrag von insgesamt 37,50 € für Schulung, Testmaterial und Schutzausstattung für die „Schnelltester“ nicht überschritten werden darf. Um sehr kurzfristig handlungsfähig zu sein, wurde bereits eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.600 € beantragt, die für diese Aktion für einen Zeitraum von 2 Wochen als ausreichend ermittelt wurde. In den Schulen fanden bis zu den Osterferien keine Testungen statt, da bis dahin die Beschaffung von Testmaterial zeitlich nicht umgesetzt werden konnte.

Es gab eine kurzfristige Änderung mit einem Corona-Schnelltestkonzept seitens des Landes, wonach alle in Schule tätigen Personen, also auch Schulträgerpersonal mit von der Testaktion des Landes für die Lehrer/Innen von Grundschulen erfasst sein sollten.

Das gesamte Testmaterial und die Schutzausstattung wurde über den Landkreis Gifhorn bestellt und per Abholung von der Samtgemeinde an alle Einrichtungen der Samtgemeinde Meinersen verteilt.

 

2. Regelungen des Landes für Testungen für Personal in den Kindertagesstätten ab dem 12.04.2021

 

Mit einer neuen Regelung des Landes werden ab dem 12.04.2021 bis 31.07.2021 zwei wöchentliche Testungen pro Erzieher/In in den Kitas zur Eigenanwendung durch Laien anteilig finanziert. Das Erfordernis durch Schnelltest mit „Schnelltestern“ ist somit aufgehoben. Es soll dazu ebenfalls eine Förderrichtlinie erlassen werden, die pro „Laientest“ eine 50 %ige Kostenerstattung vorsieht. Maximal förderfähige Kosten pro Test sollen bei 6 € pro Test liegen. Auch hier hat der Landkreis Gifhorn eine zentrale Beschaffung der Testmaterialien organisiert, die wiederum von der Samtgemeinde an alle Einrichtungen verteilt wurden.


Pro Monat ist bisher mit Kosten in Höhe von ca. 10.000 € zu rechnen, da die Samtgemeinde einen Bedarf von ca. 1.700 Testkits für 4 Wochen ermittelt hat. Ein Testkit kostet 5,65 € brutto und liegt damit im förderfähigen Erstattungsrahmen.

Für diese Testaktion für die Kindertagesstätten sind für den Zeitraum vom 12.04.2021 bis voraussichtlich 31.07.2021 Mittel in Höhe von 45.000 € zur Verfügung zu stellen. Sollte es die angekündigte Förderrichtlinie des Landes geben, könnte mit einer Kostenerstattung von 50% gerechnet werden, also ca. 22.500 €.

 

3. Regelungen des Landes für Testungen für Personal des Schulträgers ab dem 12.04.2021

 

Im Zuge einer sehr kurzfristigen Anordnung des Landes wurde die Regelung aus der unter 1. genannten Verwaltungsvereinbarung, dass auch das Personal des Schulträgers in die Testverfahren des Landes gehört, aufgehoben. Nunmehr hat der Schulträger dafür Sorge zu tragen, dass dem Schulträgerpersonal in den Schulen zwei Testkits pro Woche zur Verfügung gestellt werden. Hierzu soll ebenfalls eine Förderrichtlinie erlassen werden, die eine Kostenerstattung von 50% der Kosten vorsehen soll. Auch hier gilt, dass maximal 6 € pro Test erstattungsfähig sind.

Es musste sofort Testmaterial für Personal des Schulträgers vorgehalten werden, da ein Betreten des Schulgeländes nur mit negativem Test erlaubt ist. Dies führte aufgrund der Regelungsänderung von einem Samstag auf den darauffolgenden Montag zu Problemen, da der Schulträger keine Laien-Testkits auf Vorrat zur Verfügung hatte. Die Schulen haben kurzfristig mit Testkits ausgeholfen. Es wurden umgehend ca. 600 Testkits für die Schulen für einen Monat bestellt, die dann zügig ausgeliefert wurden. Haushaltsmittel wurden vorerst aus dem Budget gebunden, es sind jedoch überplanmäßige Mittel in Höhe von 20.000 € für die Zeit vom 12.04.2021 bis zum 31.07.2021 erforderlich. Sollte es die angekündigte Förderrichtlinie des Landes geben, könnte mit einer Kostenerstattung von 50% gerechnet werden, also ca. 10.000 €.

 

4. Geplante Regelungen des Landes zur Testung von Kindergartenkindern im Alter ab 3 Jahren

 

Ganz aktuell plant die Landesregierung auch den Kindern im Kindergarten zwei wöchentliche Test für einen Zeitraum von zwei Monaten anzubieten. Es ist bis          heute - 27.04.2021- noch nicht geklärt, wie die genauen Regelungen aussehen werden. Eine Information des NSGB sieht vor, dass wahrscheinlich auch die Kommunen die Testkits beschaffen und gegen eine Kostenerstattung verteilen müssen. In welcher Höhe eine Kostenerstattung zum Tragen kommt, ist zurzeit völlig unklar. Sollte es eine kurzfristige Regelung geben, sind hier noch einmal zusätzliche Mittel überplanmäßig erforderlich. Es gibt ca.700 Kinder in den Kindergärten, so dass hier mit Kosten in Höhe von 65.000 € für einen Testzeitraum von zwei Monaten gerechnet werden muss. Die Höhe der Kostenerstattung ist noch offen.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Zu 2)

Im Haushalt 2021 stehen im Budget für die Kindertageseinrichtungen keine Mittel zur Verfügung. Es ist daher eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 45.000 € für das Sonderkonto 5111000 Kostenträger 3625000 Allg. Soziale Angelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Nach Inkrafttreten der angekündigten Förderrichtlinien werden 50 % der Kosten vom Land erstattet.

 

Zu 3)

Im Haushalt 2021 stehen im Budget für die Schulen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Es ist daher eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.000 € für das Sonderkonto 5111000 Kostenträger 2430000 Allg. Schulangelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Nach Inkrafttreten der angekündigten Förderrichtlinien werden 50 % der Kosten vom Land erstattet.

 

Zu 4)

Nach Inkrafttreten einer Verordnung für die Testung von Kindergartenkindern wären die Mittel für Kindertagesstätten nochmals in Höhe von ca. 65.000 € über eine überplanmäßige Ausgabe aufzustocken, um die Testverfahren umzusetzen. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass die Kommunen für die Beschaffung zuständig werden. Die Frage einer Kostentragung und Kostenerstattung ist noch nicht geregelt.

 

Die Deckung für die genannten überplanmäßigen Ausgaben erfolgt  aus der Deckungsreserve des Gesamthaushaltes.

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

JA

 

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Anlage/n:

Keine

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