Vorlage - SGM/2021/436
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Beschlussvorschlag:
1) Es wird zugestimmt, den Eintrittspreis je Gast (aller Personengruppen) und Eintritt für die Badesaison 2021 auf 1,50 € zu senken und Jahreskarten zu den regulären Preisen auf Wunsch anzubieten.
2) Der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Freibad der Samtgemeinde Meinersen in der beigefügten Fassung wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Nach derzeitiger Lage bezüglich der Corona-Pandemie ist davon auszugehen, dass eine Eröffnung wie bereits im letzten Jahr nur unter bestimmten Bedingungen möglich sein wird. Das Hygienekonzept der letzten Badesaison hat sich bewährt und wird für die kommende Badesaison als Grundlage herangezogen sowie darauf bezogene Vorbereitungen (Beschilderung, Nutzung von Armbändern bezüglich Personenzahl in den Schwimmbecken) werden durchgeführt.
Aktuell ist nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt nach den Vorgaben des Landes Niedersachsen eine Öffnung des Waldbades möglich sein wird. Ebenso kann derzeit nicht abgeschätzt werden, welche Vorgaben bezüglich Besucherzahlen, evtl. Test-Nachweisen, etc., festgelegt werden.
Um entsprechend mit der Badesaison dann starten zu können, ist es erforderlich, im Vorfeld eine Entscheidung bezüglich der Gebühren für den Eintritt zu treffen.
Auf Grundlage der Situation vom letzten Jahr sollten die Eintrittspreise für die Saison 2021 auf 1,50 € je Gast (aller Personengruppen) und Eintritt gesenkt werden. Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt und verliert bei Verlassen des Waldbades ihre Gültigkeit.
Auf Wunsch werden Jahreskarten zum regulären Preis trotz verkürzter Badesaison ausgegeben, die Preise betragen:
- Jahreskarte für Kinder u. Jugendliche
vom 3.-18. Lebensjahr sowie Schüler, Studenten 30,00 €
- Jahreskarte für Erwachsene 70,00 €
- Jahreskarte für Familien 135,00 €
- Jahreskarte für Alleinerziehende 75,00 €
Eine Jahreskarte berechtigt theoretisch zum mehrmaligen Eintritt je Tag, sofern sich der Inhaber nach Verlassen des Waldbades erneut in die Warteschlange stellt.
Um zukünftig hinsichtlich solcher erforderlichen Anpassungen und ggfs. kurzfristig notwendiger Entscheidungen flexibel handeln zu können, wurde § 6 der Gebührensatzung neu gefasst. Hierdurch wird der Samtgemeindebürgermeister ermächtigt, aufgrund von Sondersituationen (wie z.B. der Corona-Pandemie) von der Satzung abweichende Regelungen zu treffen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich durch Ertragsausfälle aufgrund der Gebührenanpassung und der späteren Eröffnung der Badesaison.
Da bestimmte Materialien (für Absperrungen und Beschilderungen, Armbänder bezügl. festzulegender Personenanzahl für die Schwimmbecken) aus der letzten Saison noch vorhanden sind, ist derzeit davon auszugehen, dass die im Budget für das Waldbad eingestellten Haushaltsmittel für 2021 ausreichend sein werden.
Anlage/n:
Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Freibad der Samtgemeinde Meinersen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Freibadgebührensatzung Entwurf 09_04_2021 (122 KB) |