Vorlage - MEI/2021/369
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Beschlussvorschlag:
1. Zur Weiterentwicklung von gewerblichen Bauflächen wird aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ettenbütteler Weg“ aufgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.
3. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Büro Keller, Büro für städtebauliche Planung, Lothringer Straße 15, 30559 Hannover.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Meinersen besitzt nördlich der Bundesstraße 188 bereits gewerbliche Bauflächen (hier: Bebauungsplan „Gewerbegebiet Dieckhorster Straße“ – Neufassung; MEI/2018/113-02), die mithin vollständig ausgeschöpft bzw. reserviert sind.
Nunmehr wurde für den zusätzlichen Bedarf an Gewerbeflächen eine weitere Fläche südlich des „Ettenbütteler Weges“ (hier: Flurstücke 107/6 und 108/2 der Flur 2, Gemarkung Meinersen, mit einer Gesamtgröße von 33.144 m²) mit dem Ziel der Ausweisung von gewerblichen Baugrundstücken angekauft. Diese Fläche ist im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen bereits als „gewerbliche Baufläche“ ausgewiesen.
Um die diesbezüglichen städtebaulichen Voraussetzungen zu schaffen, bedarf es der Weiterentwicklung dieser Fläche auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch die Gemeinde Meinersen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Verfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 50.000,00 €.
Anlage/n:
Übersichtsplan
Geltungsbereich
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersichtsplan Ettenbütteler Weg (292 KB) | ||||
2 | Geltungsbereich Ettenbütteler Weg (165 KB) |
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