Vorlage - MEI/2021/370
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Beschlussvorschlag:
1. Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger wird die Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Oker", 1. Änderung, aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch(BauGB) beschlossen. Der Plan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden.
2. Der Plan wird gem. § 13 (3) Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.
4. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Büro für Stadtplanung, Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.
Sachverhalt:
Mit dem Ziel der Ausweisung von Wohnbauflächen auf dem Grundstück "Okerring 16" (hier: Gemarkung Ahnsen, Flur 5, Flurstück 42/2; nordwestlicher Grundstücksteil) ist der Grundstückseigentümer an die Verwaltung herangetreten.
Mithin befindet sich das Grundstück „Okerring 16“ in Ahnsen im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „An der Oker“, Gemeinde Meinersen, Ortsteil Ahnsen, vom 31.03.2000. Dieser setzt als Art der baulichen Nutzung ein Dorfgebiet (hier: MD1) gemäß § 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) fest. Dahingehend bestimmt Nr. 1, erster Spiegelstrich der Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan "An der Oker", dass im festgesetzten Dorfgebiet MD1 die nach BauNVO zulässigen sonstigen Wohngebäude ausgeschlossen sind.
Mit der beabsichtigen Anpassung der textlichen Festsetzung sollen Wohnbauflächen analog des jetzt ausgewiesenen Baufeldes (siehe: ausgewiesene Baugrenzen) entstehen.
Da bei einer solchen „Anpassung“ des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung tangiert sind, ist ein Planänderungsverfahren gemäß den Maßgaben des BauGB notwendig.
Die Planänderung kann im beschleunigten Bauleitplanverfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden, da die Voraussetzungen für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung vorliegen.
Hinweise:
Gemäß Aussage des Grundstückseigentümers wurde die auf dem Grundstück befindliche landwirtschaftliche Hofstelle aufgegeben. Insoweit entfällt damit die Grundlage für eine Ausweisung eines Dorfgebiets. Im Rahmen der Planänderung ist – aufgrund des Nichtvorliegens einer landwirtschaftlichen Hofstelle in der näheren Umgebung – somit auch das ausgewiesene Dorfgebiet MD2 entsprechend anzupassen (zu einem Allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO oder ggf. zu einem Urbanen Gebiet gemäß § 6a BauNVO).
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Oker“, 1. Änderung, erfolgt eine etwaige Anpassung des Flächennutzungsplanes nach § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung.
Die Aufstellung des notwendigen städtebaulichen Vertrags (hier: regelt u.a. die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger) würde als nächster Step erfolgen.
Der Vorlage beigefügt ist die Gebietsabgrenzung zum Bebauungsplan "An der Oker", 1. Änderung, der Ursprungsbebauungsplan "An der Oker" sowie ein Übersichtsplan.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten übernimmt der Vorhabenträger.
Anlage/n:
Gebietsabgrenzung
Ursprungsbebauungsplan „An der Oker“
Übersichtsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gebietsabgrenzung_An der Oker (408 KB) | ||||
2 | Ursprungsbebauungsplan An der Oker (6775 KB) | ||||
3 | Übersichtsplan_An der Oker (834 KB) |
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