Vorlage - MEI/2021/374
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Beschlussvorschlag:
1. Zur Weiterentwicklung von Wohnbauflächen wird aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der Bebauungsplan „Hinter dem Schmiedekamp“ aufgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.
3. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Büro für Stadtplanung, Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.
Sachverhalt:
Mit dem Ziel der Nachverdichtung in zentraler Lage von Meinersen sollen Wohnbauflächen in einer Gesamtgröße von ca. 1,4 ha ausgewiesen werden. Durch die Neuausweisung von ca. 20 Bauplätzen soll so der Nachfrage – vorrangig auch Ortsansässiger – nach Bauplätzen in Meinersen mittel- bis langfristig Rechnung getragen werden. Ebenso kann die Nachnutzung bezüglich der Fläche des kommunalen Bauhofs im „Schmiedekamp“ aufgrund der zukünftigen Zentralisierung im Gewerbegebiet „Dieckhorster Straße“ in Meinersen geregelt werden.
Derzeit ist das Areal im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Meinersen als „Gemischte Baufläche“ ausgewiesen.
Um die diesbezüglichen städtebaulichen Voraussetzungen zu schaffen, bedarf es der Weiterentwicklung dieser Fläche auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch die Gemeinde Meinersen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Verfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 40.000,00 €.
Anlage/n:
Geltungsbereich
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Schmiedekamp_Geltungsbereich (403 KB) |