Vorlage - HIL/2021/201  

Betreff: Bebauungsplan Volkse-West, Gemeindeteil Volkse
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
15.06.2021 
27. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Gebietsabgrenzung Volkse West  

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Zur Weiterentwicklung von Wohnbauflächen wird aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der Bebauungsplan Volkse-West“ mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) aufgestellt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

3. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Büro für Stadtplanung, Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Seit Beginn der Legislaturperiode gibt es Anregungen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Baugebiet im Gemeindeteil Volkse zu schaffen. Der Gemeinderat befasste sich in 2018 bereits mit der Erschließung des künftigen Baugebietes und traf die Grundsatzentscheidung, dass diese über den Eickenröder Weg erfolgen soll. (HIL/2018/093)

 

Von der Einleitung eines Bauleitplanverfahren wurde bisher abgesehen, verwaltungsseitig war zunächst einmal der Wohnbaulandbedarf zu ermitteln. Mit Datum vom 26.05.2021 liegen der Verwaltung 254 Interessensbekundungen vor. Der Bedarf an Wohnbauland kann somit festgestellt werden.

 

Mit dem Ziel einer behutsamen Weiterentwicklung des Ortsteils Volkse wird vorgeschlagen, Wohnbauflächen in einer Gesamtgröße von ca. 2,18 ha auszuweisen. Durch die Neuausweisung von ca. 17 Bauplätzen könnte so der Nachfrage auch Ortsansässiger nach Bauplätzen in Volkse mittel- bis langfristig Rechnung getragen werden. Dabei soll sich die zukünftige Bebauung an den Festsetzungen der in der unmittelbaren Nachbarschaft befindlichen Bebauungspläne orientieren.

 

Um die diesbezüglichen städtebaulichen Voraussetzungen zu schaffen, bedarf es der Weiterentwicklung dieser Fläche auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch die Gemeinde Hillerse.

 

Der Vorlage beigefügt ist die Gebietsabgrenzung zum Bebauungsplan "Volkse-West“.

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

r die Durchführung des Verfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 50.000,00 €.

 

 

 


Anlage/n:

Gebietsabgrenzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebietsabgrenzung Volkse West (195 KB)      
Stammbaum:
HIL/2021/201   Bebauungsplan Volkse-West, Gemeindeteil Volkse hier: Aufstellungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
HIL/2021/201-02   Bebauungsplan Volkse-West, Gemeindeteil Volkse hier: Satzungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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