Vorlage - HIL/2021/201
|
|
Beschlussvorschlag:
1. Zur Weiterentwicklung von Wohnbauflächen wird aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der Bebauungsplan „Volkse-West“ mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) aufgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten.
3. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Büro für Stadtplanung, Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.
Sachverhalt:
Seit Beginn der Legislaturperiode gibt es Anregungen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Baugebiet im Gemeindeteil Volkse zu schaffen. Der Gemeinderat befasste sich in 2018 bereits mit der Erschließung des künftigen Baugebietes und traf die Grundsatzentscheidung, dass diese über den Eickenröder Weg erfolgen soll. (HIL/2018/093)
Von der Einleitung eines Bauleitplanverfahren wurde bisher abgesehen, verwaltungsseitig war zunächst einmal der Wohnbaulandbedarf zu ermitteln. Mit Datum vom 26.05.2021 liegen der Verwaltung 254 Interessensbekundungen vor. Der Bedarf an Wohnbauland kann somit festgestellt werden.
Mit dem Ziel einer behutsamen Weiterentwicklung des Ortsteils Volkse wird vorgeschlagen, Wohnbauflächen in einer Gesamtgröße von ca. 2,18 ha auszuweisen. Durch die Neuausweisung von ca. 17 Bauplätzen könnte so der Nachfrage – auch Ortsansässiger – nach Bauplätzen in Volkse mittel- bis langfristig Rechnung getragen werden. Dabei soll sich die zukünftige Bebauung an den Festsetzungen der in der unmittelbaren Nachbarschaft befindlichen Bebauungspläne orientieren.
Um die diesbezüglichen städtebaulichen Voraussetzungen zu schaffen, bedarf es der Weiterentwicklung dieser Fläche auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch die Gemeinde Hillerse.
Der Vorlage beigefügt ist die Gebietsabgrenzung zum Bebauungsplan "Volkse-West“.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Durchführung des Verfahrens entstehen im Budget 5110000 Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 50.000,00 €.
Anlage/n:
Gebietsabgrenzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gebietsabgrenzung Volkse West (195 KB) |
|