Vorlage - MEI/2021/379
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Sachverhalt:
Gemäß § 117 Absatz 1 NKomVG sind der Rat sowie der Verwaltungsausschuss spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung zu unterrichten.
Durch die Nachtragshaushaltssatzung liegen keine über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen mehr vor.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
keine