Vorlage - HIL/2021/208
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Sachverhalt:
Die im Haushaltsjahr 2020 angefallenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung sowie die Eilfälle werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 117 Absatz 1 NKomVG sind der Rat sowie der Verwaltungsausschuss spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung zu unterrichten.
Vom Gemeinderat bewilligte Mittel werden ebenfalls aufgeführt, um einen Überblick über die gesamten finanziellen Auswirkungen zu gewährleisten.
Bezüglich der einzelnen Aufwendungen und Auszahlungen wird auf die Anlage zu dieser Vorlage verwiesen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen 2020 der Gemeinde Hillerse
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen 2020 der Gemeinde Hillerse (113 KB) |