Vorlage - LEI/2019/190-02
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Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachverhalt:
Zu dem Thema hat eine Sitzung des BPU am 17.02.2020 und eine Sitzung des VA am 09.03.2020 stattgefunden. Zunächst galt es bei der nächsten Verkehrsschau – bei welcher das Verkehrsamt Gifhorn und auch die Polizei teilgenommen haben - offene Fragen zu beantworten. Nachfolgend werden die gestellten Fragen sowie deren Beantwortung wiedergegeben:
Frage
Wie breit ist ein Geh- und Radweg (Nutzung in beiden Fahrtrichtungen) auszubilden?
Das betrifft nicht nur den Teilabschnitt der Bahnhofstraße zwischen den Einmündungen Berliner Straße und Schwarzer Weg, sondern auch den zukünftig innerörtlichen Teilabschnitt direkt an der L 283 beginnend von der Mohrunger Straße bis zum Schwarzen Weg.
Antwort
Analog der kürzlich hergestellten Anlage in der Volkser Straße wäre ein kombinierter Rad-/Gehweg bei Zweirichtungsverkehr für Radfahrer in einer Breite von 3,50 m auszubilden.
Frage
Welche Mindestbreite gibt es für einen Geh- und Radweg bei Einrichtungsradverkehr?
Antwort
Dieser kombinierte Geh-und Radweg wäre in einer Breite von 2,50 m auszubilden.
Frage
Wäre es möglich / zulässig, auf der Fahrbahn der Bahnhofstraße (hier: Teilabschnitt zwischen Berliner Straße und Schwarzer Weg) einen Radweg zu markieren oder alternativ eine Schutzzone (unterbrochene Strichlinie) für das Radfahren aufzubringen?
Antwort
Eine solche Markierung würde vom Verkehrsamt Gifhorn nicht genehmigt werden, weil das hierfür notwendige Verkehrsaufkommen von 400 Fahrzeugen/Stunde nicht vorliegt.
Frage
Das Ergebnis der letzten Baumkontrolle ist dem Ausschuss bekannt zu geben. So wird auch um Aufklärung gebeten, warum seinerzeit die Bäume westlich der Bahnhofstraße auf der Seite des Neubaugebietes vollständig entfernt werden mussten
Antwort
Es werden Ersatzbepflanzungen durchgeführt.
Frage
Welche Auswirkungen wird die Festlegung einer Ortsdurchfahrt an der L 283 bezüglich der zukünftigen Nutzung des derzeitigen Geh- und Radweges haben? Besteht die Möglichkeit der Zahlung einer Ablösesumme an die Gemeinde Leiferde in Höhe der vom Land Niedersachsen beabsichtigten Instandsetzungsarbeiten des Geh- und Radweges?
Antwort
Mit Festlegung einer Ortsdurchfahrt wird sich an der bisherigen Nutzung des Geh- und Radwegs nichts ändern. Die Radfahrer müssen nicht zwangsläufig auf der Straße fahren.
Die abgeschlossene OD Vereinbarung sieht die partielle Instandsetzung vorhandene Schäden am Geh-und Radweg vor. Diese sind mittlerweile ausgeführt.
Frage
Soweit Versickerungseinrichtungen für das Oberflächenwasser –im Bereich der neu definierten OD der Bahnhofstraße- neu geschaffen wurden, ist in rechnerischer Nachweis über die ausreichende Größe / Dimensionierung zu führen.
Antwort
Der bisherige Straßenbaulastträger – Land Niedersachsen, vertreten durch das Straßenbauamt Wolfenbüttel- teilte hierzu mit, dass nach Korrespondenz mit dem Wasserverband Gifhorn kein Regenwasserkanal hergestellt werden kann. Beide Institutionen brachten zum Ausdruck, dass die Entwässerung über seitlich anzuordnende Versickerungsmulden funktioniert.
Frage
Soweit Straßenausbaubeiträge erhoben werden können, bittet der Ausschuss um Aufklärung bezüglich der Möglichkeiten von Abschnittsbildungen.
Antwort
Zunächst wäre erst einmal anhand des baulichen Umfanges/Eingriffes zwischen einer beitragsfreien Instandsetzung und einer beitragsfähigen Erneuerung oder Verbesserung zu unterscheiden.
Es handelt sich um zwei eigenständige Anlagen. Der erste Teilabschnitt vom Bahnhof Leiferde bis an die Einmündung zur Landesstraße L 283 bildet eine Anlage und der zweite Teilabschnitt von der Einmündung zur Landesstraße L 283 bis zum Ende der Bahnhofstraße im Süden bildet eine weitere Anlage. Sollte man sich im zweiten Teilabschnitt mit einer Neuherstellung des Geh-und Radweges – so etwa nur bis zur Einmündung Schwarzer Weg beschränken, so können hierfür keine Anliegerbeiträge erhoben werden.
Frage
Inwieweit kann der Teilabschnitt der Bahnhofstraße an der L 283 noch Schulweg für Radfahrer bleiben, wenn die Radfahrer zukünftig nur die Fahrbahn nutzen müssen?
Antwort
Es wird sich an der bestehenden Situation auch nach Festlegung einer OD nichts ändern.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen.
Anlage/n:
keine
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | AntragSPDFraktion_Buendnis90_DieGruenenvom1211 (634 KB) |
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