Vorlage - MUE/2021/005  

Betreff: Beschluss nach § 106 Abs. 1 Satz 1 NKomVG;
Repräsentative Vertretung der Gemeinde
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
11.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) - Konstituierende Sitzung ungeändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_106  
§106 Neufassung NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister obliegt die repräsentative Vertretung der Gemeinde, der Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss, die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit der Gemeindedirektorin / dem Gemeindedirektor sowie die Verpflichtung und die Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat kann in seiner konstituierenden Sitzung für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister lediglich die repräsentative Vertretung der Gemeinde, den Vorsitz im Rat und im Verwaltungsausschuss, die Einberufung des Rates und des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit dem Gemeindedirektor / der Gemeindedirektorin und die Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie die Belehrung über deren Pflichten obliegt.

 

In diesem Fall bestimmt der Rat zugleich, dass die übrigen Aufgaben einem Ratsmitglied, dem Samtgemeindebürgermeister / der Samtgemeindebürgermeisterin, dem/der allgemeinen Vertreter/in des Samtgemeindebürgermeisters / der Samtgemeindebürger-meisterin oder einem anderen Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde übertragen werden. Die Übertragung bedarf in den o.g. Fällen mit Ausnahme des allgemeinen Vertreters / der allgemeinen Vertreterin des Samtgemeindebürgermeisters / der Samtgemeindebürger-meisterin der Zustimmung der betroffenen Person.

 

Rechtsgrundlage

§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN


 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlage/n:

 

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_106 (226 KB)      
Anlage 2 2 §106 Neufassung NKomVG (128 KB)      
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