Vorlage - LEI/2021/004
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Sachverhalt:
Es wird festgestellt, dass sich der Rat der Gemeinde Leiferde aus folgenden Fraktionen bzw.
Gruppen zusammensetzt:
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Mindestens zwei Gemeinderatsmitglieder können sich zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.
Gemäß § 57 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 18 Abs. 4 der Geschäftsordnung haben die Fraktionen oder Gruppen des Gemeinderates ihre Bildung, Umbildung und Auflösung sowie ihre Mitglieder der/dem Bürgermeister/in schriftlich anzuzeigen und dabei ihre/ihren Vorsitzende/n anzugeben. Der Gemeinderat nimmt die Fraktionen und Gruppen zur Kenntnis.
Einzelheiten über die Bildung der Fraktionen und Gruppen sowie über deren Rechte und Pflichten regelt die Geschäftsordnung.
Rechtsgrundlage
§ 57 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§ 18 der Geschäftsordnung der Gemeinde Leiferde
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_57 (179 KB) | ||||
2 | Geschäftsordnung Leiferde 03.05.2018 (68 KB) |