Vorlage - MUE/2021/009
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Beschlussvorschlag:
Zu a)
Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates werden folgende Ausschüsse gebildet:
- Haushaltsausschuss
- Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss
Zu b)
Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen wird wie bisher auf sieben festgesetzt. Die Zahl der Bürgervertreter/innen wird wie bisher auf drei festgesetzt.
Zu c)
Die Verteilung der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenen Sitze wird wie folgt
festgestellt:
Fraktion | = | Sitze |
Fraktion | = | Sitze |
Fraktion | = | Sitze |
Analog hierzu errechnet sich die Verteilung der Bürgervertreter/innen im Verhältnis 2 : 1.
Zu d)
Als Ausschussmitglieder werden benannt:
Haushaltsausschuss | Bau-, Planungs- und Umweltausschuss | Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss |
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Als Bürgervertreter/innen / beratende Mitglieder werden benannt:
Haushaltsausschuss | Bau-, Planungs- und Umweltausschuss | Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss |
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Zu e)
Die Ausschussvorsitze werden von den Fraktionen und Gruppen wie folgt zugeteilt:
Fraktion | Ausschuss |
1. Zugriff |
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2. Zugriff |
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3. Zugriff |
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Es werden folgende Ausschussvorsitzende und deren Vertreter/in benannt:
Ausschuss | Vorsitzende/r | Vertreter/in
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Haushaltsausschuss |
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss |
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Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss |
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Sachverhalt:
Zu a)
Ratsfrauen und Ratsherren können zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates aus ihrer
Mitte Ausschüsse bilden.
Bisher gab es folgende Ausschüsse:
Haushaltsausschuss, Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss
Zu b)
Die Arbeit in den Ausschüssen mit einer Mitgliederzahl von sieben hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.
Zu c)
Die Sitze eines jeden Ausschusses werden auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1,2,3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los (d´Hondt).
Aus dieser Berechnung ergibt sich bei sieben Ausschussmitgliedern folgende Verteilung
- _________-Fraktion = ________________ Sitze
- _________-Fraktion = ________________ Sitze
- _________-Fraktion = ________________ Sitze
Zu d)
Nach der unter Beschlussvorschlag c) erläuterten Sitzverteilung sind die entsprechenden Ausschusssitze zu verteilen.
Die Ratsfrauen und Ratsherren können andere Personen (Bürgervertreter/innen) zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Ratsfrauen und Ratsherren sein. Bisher waren im Haushaltsausschuss, im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sowie im Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss bis zu drei Bürgervertreter benannt.
Nachfolgende Bürgervertreter/innen waren als beratende Mitglieder bisher in Ausschüssen vertreten:
Haushaltsausschuss | Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
| Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss
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Klaus Rukat | Dirk Heidemann | Andre Giese |
Martin Stöhr | Antje Nietsch-Gese |
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Waldemar Stele |
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Zu e)
Die Verteilung der Ausschussvorsitze errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet jeweils das Los, welches durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin gezogen wird. Die Zugriffsrechte sind demnach:
1.
2.
3.
Rechtsgrundlage:
§ 71 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_71_74_75 (259 KB) | ||||
2 | §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB) |