Vorlage - MUE/2021/009  

Betreff: Bildung von Fachausschüssen nach § 71 NKomVG;
a) Bildung der Ausschüsse
b) Bestimmung der Anzahl der Ausschusssitze
c) Feststellung der Sitzverteilung
d) Benennung der Ausschussmitglieder
e) Zuteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
11.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_71_74_75  
§§71, 75 Neufassung NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)

Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

  • Haushaltsausschuss
  • Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
  • Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss

 

Zu b)

Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen wird wie bisher auf sieben festgesetzt. Die Zahl der Bürgervertreter/innen wird wie bisher auf drei festgesetzt.

 

Zu c)

Die Verteilung der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenen Sitze wird wie folgt

festgestellt:

 

Fraktion

=

Sitze

Fraktion

=

Sitze

Fraktion

=

Sitze

 

Analog hierzu errechnet sich die Verteilung der Bürgervertreter/innen im Verhältnis 2 : 1.

 

Zu d)

Als Ausschussmitglieder werden benannt:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Planungs- und

Umweltausschuss

Kultur-, Sport- und

Fremdenverkehrsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Als Bürgervertreter/innen / beratende Mitglieder werden benannt:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Planungs- und

Umweltausschuss

Kultur-, Sport- und

Fremdenverkehrsausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu e)

Die Ausschussvorsitze werden von den Fraktionen und Gruppen wie folgt zugeteilt:

 

Fraktion

Ausschuss

1. Zugriff

 

2. Zugriff

 

3. Zugriff

 

 

Es werden folgende Ausschussvorsitzende und deren Vertreter/in benannt:

 

Ausschuss

Vorsitzende/r

Vertreter/in

 

Haushaltsausschuss

 

 

Bau-, Planungs- und

Umweltausschuss

 

 

Kultur-, Sport- und

Fremdenverkehrsausschuss

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Zu a)

Ratsfrauen und Ratsherren können zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates aus ihrer

Mitte Ausschüsse bilden.

 

Bisher gab es folgende Ausschüsse:

 

Haushaltsausschuss, Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss

 

Zu b)

Die Arbeit in den Ausschüssen mit einer Mitgliederzahl von sieben hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.

 

Zu c)

Die Sitze eines jeden Ausschusses werden auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1,2,3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los (d´Hondt).

 

Aus dieser Berechnung ergibt sich bei sieben Ausschussmitgliedern folgende Verteilung

 

  • _________-Fraktion =  ________________ Sitze
  • _________-Fraktion = ________________ Sitze
  • _________-Fraktion = ________________ Sitze

 

 

 

Zu d)

Nach der unter Beschlussvorschlag c) erläuterten Sitzverteilung sind die entsprechenden Ausschusssitze zu verteilen.

 

Die Ratsfrauen und Ratsherren können andere Personen (Bürgervertreter/innen) zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Ratsfrauen und Ratsherren sein. Bisher waren im Haushaltsausschuss, im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sowie im Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss bis zu drei Bürgervertreter benannt.

 

Nachfolgende Bürgervertreter/innen waren als beratende Mitglieder bisher in Ausschüssen vertreten:

 

Haushaltsausschuss

Bau-, Planungs- und

Umweltausschuss

 

Kultur-, Sport- und

Fremdenverkehrsausschuss

 

Klaus Rukat

Dirk Heidemann

Andre Giese

Martin Stöhr

Antje Nietsch-Gese

 

Waldemar Stele

 

 

 

Zu e)

Die Verteilung der Ausschussvorsitze errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet jeweils das Los, welches durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin gezogen wird. Die Zugriffsrechte sind demnach:

 

1.

2.

3.

 

 

Rechtsgrundlage:

§ 71 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlage/n:

 

Rechtsgrundlagen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_71_74_75 (259 KB)      
Anlage 2 2 §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB)      
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