Vorlage - LEI/2021/008  

Betreff: Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30
Beratungsfolge:
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
08.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_81_105  
Hauptsatzung Leiferde  

Beschlussvorschlag:

 

Zum/zur 1. stellvertretenden Bürgermeister/in wird

 

 

 

und zum/zur 2. stellvertretenden Bürgermeister/in wird

 

 

 

gewählt.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten Vertreterinnen/Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates und des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.

 

In Abweichung der kommunalrechtlichen Regelungen (max. drei Stellvertreter/innen) ist durch Hauptsatzung der Gemeinde Leiferde die Zahl der Stellvertreter/innen auf zwei festgelegt worden.

 

Die Reihenfolge der Vertretung regelt die Hauptsatzung.

 

Rechtsgrundlage

§ 105 Absatz 4 i.V.m. § 81 Absatz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Leiferde

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Aufgrund der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Leiferde erhalten die stellvertretenden Ratsvorsitzenden eine monatliche Aufwandsentschädigung.

 

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_81_105 (235 KB)      
Anlage 2 2 Hauptsatzung Leiferde (299 KB)      
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