Vorlage - LEI/2021/009
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Beschlussvorschlag:
Zu a)
Zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates werden folgende Ausschüsse gebildet:
- Haushaltsausschuss
- Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- Jugend-, Sport- und Kulturausschuss
Zu b)
Die Zahl der Mitglieder in den Ausschüssen wird wie bisher auf fünf festgesetzt. Die Zahl der Bürgervertreter/innen wird wie bisher auf drei festgesetzt.
Zu c)
Die Verteilung der auf die Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze wird wie folgt festgestellt:
-Fraktion | = | Sitze |
-Fraktion | = | Sitze |
-Fraktion | = | Sitze |
Analog hierzu errechnet sich die Verteilung der Bürgervertreter/innen im Verhältnis xx : xx
Zu d)
Als Ausschussmitglieder werden benannt:
Haushaltsausschuss | Bau-, Planungs- und Umweltausschuss | Jugend-, Sport- und Kulturausschuss |
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Als Bürgervertreter/innen / beratende Mitglieder werden benannt:
Haushaltsausschuss | Bau-, Planungs- und Umweltausschuss | Jugend-, Sport- und Kulturausschuss |
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Zu e)
Die Ausschussvorsitze werden von den Fraktionen und Gruppen wie folgt zugeteilt:
Fraktion/ Gruppe | Ausschuss |
1. Zugriff |
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2. Zugriff |
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3. Zugriff |
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Es werden folgende Ausschussvorsitzende und deren Vertreter/in benannt:
Ausschuss | Vorsitzende/r | Vertreter/in |
Haushaltsausschuss |
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss |
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Jugend-, Sport- und Kulturausschuss |
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Sachverhalt:
Zu a)
Ratsfrauen und Ratsherren können zur Vorbereitung der Beschlüsse des Rates aus ihrer Mitte Ausschüsse bilden.
Bisher gab es folgende Ausschüsse:
- Haushaltsausschuss
- Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
- Jugend-, Sport- und Kulturausschuss
Zu b)
Die Arbeit in den Ausschüssen mit einer Mitgliederzahl von fünf hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.
Zu c)
Die Sitze eines jeden Ausschusses werden auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1,2,3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los (d´Hondt).
Aus dieser Berechnung ergibt sich bei fünf Ausschussmitgliedern folgende Verteilung
- _________-Fraktion = ________________ Sitze
- _________-Fraktion = ________________ Sitze
- _________-Fraktion = ________________ Sitze
Zu d)
Nach der unter Beschlussvorschlag c) erläuterten Sitzverteilung sind die entsprechenden Ausschusssitze zu verteilen.
Die Ratsfrauen und Ratsherren können andere Personen (Bürgervertreter/innen) zu Mitgliedern der Ausschüsse berufen. Mindestens zwei Drittel der Ausschussmitglieder sollen jedoch Ratsfrauen und Ratsherren sein. Bisher waren im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss und im Jugend-, Sport-und Kulturausschuss bis zu je drei Bürgervertreter/innenund im Haushaltsausschuss zwei Bürgervertreter benannt.
Nachfolgende Bürgervertreter/innen waren als beratende Mitglieder bisher in Ausschüssen vertreten:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss | Jugend-, Sport- und Kulturausschuss | Haushaltsausschuss |
Sven Ebert | Thomas Bosse | Andreas Hoppmann |
Meik Heusel | David Behrens | Jan Staude |
Dr. Christoffer Menk | Marie Bühring |
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Zu e)
Die Verteilung der Ausschussvorsitze errechnet sich nach dem d´Hondtschen Höchstzahlenverfahren. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet jeweils das Los, welches durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin gezogen wird. Die Zugriffsrechte sind demnach:
1. _____________________
2. _____________________
3. _____________________
Rechtsgrundlage:
§ 71 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_71_74_75 (259 KB) | ||||
2 | §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB) |