Vorlage - HIL/2021/003  

Betreff: Beschlussfassung über die vorläufige Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 -
Beratungsfolge:
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
04.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_69 (1)  
Geschäftsordnung Hillerse 09.02.2017  

Beschlussvorschlag:

 

Die bisher gültige Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Hillerse behält bis zum Beschluss der Neufassung ihre Gültigkeit.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.

 

Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben muss, gilt jeweils für die Dauer der Wahlperiode. Zur Durchführung der konstituierenden Sitzung muss aufgrund der o.g. Bestimmungen diese Geschäftsordnung weiterhin Gültigkeit behalten. In Kürze wird bei Bedarf eine geänderte Geschäftsordnung nach entsprechender Ausarbeitung zu beschließen sein.

 

Rechtsgrundlage:

§ 69 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Geschäftsordnung der Gemeinde Hillerse vom 09.02.2017

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_69 (1) (215 KB)      
Anlage 2 2 Geschäftsordnung Hillerse 09.02.2017 (120 KB)      
Nach oben springen