Vorlage - HIL/2021/003
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Beschlussvorschlag:
Die bisher gültige Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Hillerse behält bis zum Beschluss der Neufassung ihre Gültigkeit.
Sachverhalt:
Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.
Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben muss, gilt jeweils für die Dauer der Wahlperiode. Zur Durchführung der konstituierenden Sitzung muss aufgrund der o.g. Bestimmungen diese Geschäftsordnung weiterhin Gültigkeit behalten. In Kürze wird bei Bedarf eine geänderte Geschäftsordnung nach entsprechender Ausarbeitung zu beschließen sein.
Rechtsgrundlage:
§ 69 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Geschäftsordnung der Gemeinde Hillerse vom 09.02.2017
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_69 (1) (215 KB) | ||||
2 | Geschäftsordnung Hillerse 09.02.2017 (120 KB) |