Vorlage - MEI/2021/003  

Betreff: Beschlussfassung über die vorläufige Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
09.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_69 (1)  
Geschäftsordnung Meinersen 04.05.2017  

Beschlussvorschlag:

 

Die bisher gültige Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Meinersen vom 04.05.2017 behält bis zum Beschluss der Neufassung ihre Gültigkeit.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.

 

Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben muss, gilt jeweils für die Dauer der Wahlperiode. Zur Durchführung der konstituierenden Sitzung muss aufgrund der o.g. Bestimmungen diese Geschäftsordnung weiterhin Gültigkeit behalten. In Kürze wird bei Bedarf eine geänderte Geschäftsordnung nach entsprechender Ausarbeitung zu beschließen

sein.

 

Rechtsgrundlage:

§ 69 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Neufassung der Geschäftsordnung vom 04.05.2017

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 


Anlage/n:

 

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_69 (1) (215 KB)      
Anlage 2 2 Geschäftsordnung Meinersen 04.05.2017 (121 KB)      
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