Vorlage - MEI/2021/003
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Beschlussvorschlag:
Die bisher gültige Neufassung der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Meinersen vom 04.05.2017 behält bis zum Beschluss der Neufassung ihre Gültigkeit.
Sachverhalt:
Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie soll insbesondere Bestimmungen über die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Sitzungen, die Ladung und das Abstimmungsverfahren enthalten.
Die Geschäftsordnung, die sich der Rat geben muss, gilt jeweils für die Dauer der Wahlperiode. Zur Durchführung der konstituierenden Sitzung muss aufgrund der o.g. Bestimmungen diese Geschäftsordnung weiterhin Gültigkeit behalten. In Kürze wird bei Bedarf eine geänderte Geschäftsordnung nach entsprechender Ausarbeitung zu beschließen
sein.
Rechtsgrundlage:
§ 69 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Neufassung der Geschäftsordnung vom 04.05.2017
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_69 (1) (215 KB) | ||||
2 | Geschäftsordnung Meinersen 04.05.2017 (121 KB) |