Vorlage - HIL/2021/004  

Betreff: Bekanntmachung der Fraktionen und Gruppen im Rat
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 -
Beratungsfolge:
Gemeinderat Hillerse Anhörung
04.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse - Konstituierende Sitzung zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
NKomVG_57  
Geschäftsordnung Hillerse 09.02.2017  

Sachverhalt:

Es wird festgestellt, dass sich der Rat der Gemeinde Hillerse aus folgenden Fraktionen bzw. Gruppen zusammensetzt:

 

1.

2.

3.

 

Mindestens zwei Gemeinderatsmitglieder können sich zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.

 

Gemäß § 57 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 17 Abs. 4 der Geschäftsordnung haben die Fraktionen oder Gruppen des Gemeinderates ihre Bildung, Umbildung und Auflösung sowie ihre Mitglieder der/dem Bürgermeister/in schriftlich anzuzeigen und dabei ihre/ihren Vorsitzende/n anzugeben. Der Gemeinderat nimmt die Fraktionen und Gruppen zur Kenntnis.

 

Einzelheiten über die Bildung der Fraktionen und Gruppen sowie über deren Rechte und Pflichten regelt die Geschäftsordnung.

 

Rechtsgrundlage

§ 57 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

Geschäftsordnung der Gemeinde Hillerse vom 09.02.2017

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates.

 NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 NKomVG_57 (179 KB)      
Anlage 1 2 Geschäftsordnung Hillerse 09.02.2017 (120 KB)      
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