Vorlage - MEI/2021/004  

Betreff: Bekanntmachung der Fraktionen und Gruppen im Rat
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Anhörung
09.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen - Konstituierende Sitzung zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
NKomVG_57  
Geschäftsordnung Meinersen 04.05.2017  

Sachverhalt:

Es wird festgestellt, dass sich der Rat der Gemeinde Meinersen aus folgenden Fraktionen bzw. Gruppen zusammensetzt:

 

1.

2.

3.

4.

5.

 

Mindestens zwei Gemeinderatsmitglieder können sich zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.

 

Gemäß § 57 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 18 Abs. 4 der Geschäftsordnung haben die Fraktionen oder Gruppen des Gemeinderates ihre Bildung, Umbildung und Auflösung sowie ihre Mitglieder der/dem Bürgermeister/in schriftlich anzuzeigen und dabei ihre/ihren Vorsitzende/n anzugeben. Der Gemeinderat nimmt die Fraktionen und Gruppen zur Kenntnis.

 

Einzelheiten über die Bildung der Fraktionen und Gruppen sowie über deren Rechte und Pflichten regelt die Geschäftsordnung.

 

Rechtsgrundlage

§ 57 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 18 der Geschäftsordnung der Gemeinde Meinersen

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_57 (179 KB)      
Anlage 2 2 Geschäftsordnung Meinersen 04.05.2017 (121 KB)      
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