Vorlage - MEI/2021/007
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Beschlussvorschlag:
Zu a)
Die Verteilung der auf die einzelnen Fraktionen und Gruppen entfallenden Sitze wird wie folgt festgestellt:
Fraktion = Sitze
Fraktion = Sitze
Fraktion = Sitze
Fraktion = Sitze
Zu b)
Als Beigeordnete werden benannt:
Fraktion | Vertreter/in | Fraktion | Vertreter/in |
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Fraktion | Vertreter/in | Fraktion | Vertreter/in |
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Zu c)
Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses:
Mitglied | Vertreter/in |
Bürgermeister/in |
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Gemeindedirektor/in |
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Sachverhalt:
Zu a)
Die Bildung des Verwaltungsausschusses erfolgt in der ersten Sitzung des Rates nach den Vorschriften der §§ 74 und 75 i.V.m. § 71 NKomVG. Die Sitze der Beigeordneten werden nach dem D´Hondt-Verfahren auf die Vorschläge der Fraktionen und Gruppen verteilt. Hiernach stehen der CDU-Fraktion______ Sitze (unter Anrechnung des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin), der SPD-Fraktion _______ Sitze und der GRÜNE-Fraktion ______ Sitze im Verwaltungsausschuss zu. Der Gemeindedirektor / Die Gemeindedirektorin gehört dem Verwaltungsausschuss mit beratender Stimme an.
Zu b)
In der ersten Sitzung des Rates bestimmen die Ratsmitglieder aus ihrer Mitte die Beigeordneten. Für jede Ratsfrau und jeden Ratsherren, die oder der dem Verwaltungsausschuss angehört, ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen.
Zu c)
Die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses ist durch den Rat zu beschließen. Die Gemeindedirektorin / der Gemeindedirektor gehört dem Verwaltungsausschusses mit beratender Stimme an. Bei der Verteilung der Sitze der Beigeordneten auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen ist die Bürgermeisterin / der Bürgermeister derjenigen Fraktion oder Gruppe anzurechnen, die sie oder ihn vorgeschlagen hat.
Rechtsgrundlage
§§ 71, 74, 75 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_71_74_75 (259 KB) | ||||
2 | §§71, 75 Neufassung NKomVG (132 KB) |