Vorlage - MEI/2021/010  

Betreff: Übertragung des Amtes des Gemeindedirektors / der Gemeindedirektorin gemäß § 106 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
09.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_106  
§106 Neufassung NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

Das Amt des Gemeindedirektors / der Gemeindedirektorin der Gemeinde Meinersen wird übertragen an

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Meinersen hat unter Vorlage Nr. MEI/2021/005 den Beschluss gefasst, dass dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin u.a. die repräsentative Vertretung der Gemeinde obliegt.

 

Damit verbunden ist dann der Übergang der Verwaltungsaufgaben auf ein anderes Ratsmitglied, den Samtgemeindebürgermeister/ die Samtgemeindebürgermeisterin, den allgemeinen Vertreter / die allgemeine Vertreterin des Samtgemeindebürgermeisters / der Samtgemeindebürgermeisterin oder ein anderes Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde Meinersen. Er/Sie wird vom Rat in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und führt die Bezeichnung „Gemeindedirektor“ / „Gemeindedirektorin“. Er/Sie übt dieses Amt im Nebenamt aus.

 

Rechtsgrundlage

§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Meinersen erhält der/die nebenamtliche Gemeindedirektor / Gemeindedirektorin eine monatliche Aufwandsentschä- digung.

 


Anlage/n:

 

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_106 (226 KB)      
Anlage 2 2 §106 Neufassung NKomVG (128 KB)      
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