Vorlage - MEI/2021/010
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Beschlussvorschlag:
Das Amt des Gemeindedirektors / der Gemeindedirektorin der Gemeinde Meinersen wird übertragen an
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Meinersen hat unter Vorlage Nr. MEI/2021/005 den Beschluss gefasst, dass dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin u.a. die repräsentative Vertretung der Gemeinde obliegt.
Damit verbunden ist dann der Übergang der Verwaltungsaufgaben auf ein anderes Ratsmitglied, den Samtgemeindebürgermeister/ die Samtgemeindebürgermeisterin, den allgemeinen Vertreter / die allgemeine Vertreterin des Samtgemeindebürgermeisters / der Samtgemeindebürgermeisterin oder ein anderes Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde Meinersen. Er/Sie wird vom Rat in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und führt die Bezeichnung „Gemeindedirektor“ / „Gemeindedirektorin“. Er/Sie übt dieses Amt im Nebenamt aus.
Rechtsgrundlage
§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Meinersen erhält der/die nebenamtliche Gemeindedirektor / Gemeindedirektorin eine monatliche Aufwandsentschä- digung.
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_106 (226 KB) | ||||
2 | §106 Neufassung NKomVG (128 KB) |