Vorlage - MEI/2021/011  

Betreff: Beschluss über die Vertretung des Gemeindedirektors / der Gemeindedirektorin gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 NKomVG
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
09.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_106  
§106 Neufassung NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

Das Amt des stellvertretenden Gemeindedirektors / der stellvertretenden Gemeindedirektorin der Gemeinde Meinersen wird übertragen an

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat beschließt, wer den Gemeindedirektor / die Gemeindedirektorin vertritt. Der Vertreter / die Vertreterin führt die Bezeichnung „stellvertretender Gemeindedirektor“ / „stellvertretende Gemeindedirektorin“ und ist ebenfalls in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Rechtsgrundlage

§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß der Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Meinersen erhält der Vertreter des/der nebenamtlichen Gemeindedirektors / Gemeindedirektorin eine monatliche Aufwandsentschädigung.

 

 


Anlage/n:

 

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_106 (226 KB)      
Anlage 2 2 §106 Neufassung NKomVG (128 KB)      
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