Vorlage - HIL/2021/008
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Beschlussvorschlag:
Zum / zur 1. stellvertretenden Bürgermeister/in wird
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und zum / zur 2. stellvertretenden Bürgermeister/in wird
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gewählt.
Sachverhalt:
Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten Vertreterinnen/Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates und des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.
In Abweichung der kommunalrechtlichen Regelungen (max. drei Stellvertreter/innen) ist durch Hauptsatzung der Gemeinde Hillerse die Zahl der Stellvertreter/innen auf zwei festgelegt worden.
Die Reihenfolge der Vertretung regelt die Hauptsatzung.
Rechtsgrundlage
§ 105 Absatz 4 i.V.m. § 81 Absatz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
§ 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hillerse
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Gemäß Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Hillerse erhalten die/der 1. stv. Ratsvorsitzende und die/der 2. stellv. Ratsvorsitzende eine monatliche Aufwandsentschädigung.
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | NKomVG_81_105 (235 KB) | ||||
2 | Hauptsatzung Hillerse 02.11.2016 (91 KB) |