Vorlage - HIL/2021/008  

Betreff: Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/innen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 -
Beratungsfolge:
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
04.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_81_105  
Hauptsatzung Hillerse 02.11.2016  

Beschlussvorschlag:

 

Zum / zur 1. stellvertretenden Bürgermeister/in wird

 

 

 

 

und zum / zur 2. stellvertretenden Bürgermeister/in wird

 

 

 

 

gewählt.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten Vertreterinnen/Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Rates und des Verwaltungsausschusses und der Verpflichtung der Ratsmitglieder sowie ihrer Pflichtenbelehrung vertreten.

 

In Abweichung der kommunalrechtlichen Regelungen (max. drei Stellvertreter/innen) ist durch Hauptsatzung der Gemeinde Hillerse die Zahl der Stellvertreter/innen auf zwei festgelegt worden.

 

Die Reihenfolge der Vertretung regelt die Hauptsatzung.

 

Rechtsgrundlage

§ 105 Absatz 4 i.V.m. § 81 Absatz 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hillerse

 

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für  Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Hillerse erhalten die/der 1. stv. Ratsvorsitzende und die/der 2. stellv. Ratsvorsitzende eine monatliche Aufwandsentschädigung.

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_81_105 (235 KB)      
Anlage 2 2 Hauptsatzung Hillerse 02.11.2016 (91 KB)      
Nach oben springen