Vorlage - HIL/2021/010  

Betreff: Übertragung des Amtes des Gemeindedirektors / der Gemeindedirektorin gemäß § 106 Abs. 1 Satz 2 NKomVG
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 -
Beratungsfolge:
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
04.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_106  
§106 Neufassung NKomVG  

Beschlussvorschlag:

Das Amt des Gemeindedirektors / der Gemeindedirektorin der Gemeinde Hillerse wird übertragen an

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Hillerse hat unter Vorlage Nr. HIL/2021/005 den Beschluss gefasst, dass dem Bürgermeister / der Bürgermeisterin u.a. die repräsentative Vertretung der Gemeinde obliegt.

 

Damit verbunden ist dann der Übergang der Verwaltungsaufgaben auf ein anderes Ratsmitglied, den Samtgemeindebürgermeister / die Samtgemeindebürgermeisterin, den allgemeinen Vertreter / die allgemeine Vertreterin des Samtgemeindebürgermeisters / der Samtgemeindebürgermeisterin oder ein anderes Mitglied des Leitungspersonals der Samtgemeinde Meinersen. Er / Sie wird vom Rat in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und führt die Bezeichnung „Gemeindedirektor“ / “Gemeindedirektorin“. Er / Sie übt dieses Amt im Nebenamt aus.

 

Rechtsgrundlage

§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemäß Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Hillerse erhält der / die nebenamtliche Gemeindedirektor /Gemeindedirektorin eine monatliche Aufwandsentschä- digung.

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_106 (226 KB)      
Anlage 2 2 §106 Neufassung NKomVG (128 KB)      
Nach oben springen