Vorlage - HIL/2021/011  

Betreff: Beschluss über die Vertretung des Gemeindedirektors / der Gemeindedirektorin gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 NKomVG
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 -
Beratungsfolge:
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
04.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse - Konstituierende Sitzung geändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_106  
§106 Neufassung NKomVG  

Beschlussvorschlag:

 

Das Amt des stellvertretenden Gemeindedirektors / der stellvertretenden Gemeindedirektorin der Gemeinde Hillerse wird übertragen an

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat beschließt, wer den Gemeindedirektor / die Gemeindedirektorin vertritt. Der Vertreter / die Vertreterin führt die Bezeichnung „stellvertretender Gemeindedirektor“ / „stellvertretende Gemeindedirektorin“ und ist ebenfalls in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Rechtsgrundlage

§ 106 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Gemäß Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Hillerse erhält der / die nebenamtliche stv. Gemeindedirektor / stv. Gemeindedirektorin eine monatliche Aufwandsentschädigung.

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_106 (226 KB)      
Anlage 2 2 §106 Neufassung NKomVG (128 KB)      
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