Vorlage - MEI/2021/396  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2021
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
07.09.2021 
33. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
1.Nachtragshaushaltssatzung  
Ergebnisrechnung  
Finanzrechnung  
Veränderungsliste  

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2021 wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG haben die Kommunen unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen entstehen, die im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen einen erheblichen Umfang darstellen.

 

Durch vorgezogene Baumaßnahmen im Bereich Ohof „Schwarzer Weg“ haben sich außerplanmäßige Auszahlungen ergeben. Für den Bau eines Regenrückhaltebeckens, zweier Regenwasser-Halterungen sowie eines Gehweges wird mit Baukosten i.H.v.
325.000 Euro gerechnet. Nach Abzug einer Kostenbeteiligung durch den Wasserverband i.H.v. 115.000 Euro verbleibt eine außerplanmäßige Auszahlung i.H.v. 210.000 Euro.
Die Wertgrenze zum Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung wurde in der Haushaltssatzung mit einem Betrag von 125.000 Euro festgelegt. Entstehen in einem Haushaltsjahr Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen, welche über dieser Summe liegen, hat die Gemeinde unverzüglich einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Neben den Baumaßnahmen Ohof „Schwarzer Weg“ wurden über- und außerplanmäßige Ausgaben in den Nachtrag aufgenommen. Durch die Ablehnung der Förderung „Erneuerung Becken Waldbad“ haben sich Einsparungen i.H.v. 145.000 Euro ergeben.  Eine Übersicht der Einzelpositionen befindet sich in der beigefügten Veränderungsliste.

Der Haushaltsentwurf weist im Finanzhaushalt ein Defizit von 210.500 Euro aus. Der Fehlbetrag wird aus der Liquiditätsreserve bezahlt. Eine Kreditermächtigung ist deshalb nicht vorgesehen. Der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt erhöht sich um 5.700 Euro auf
1.114.400 Euro.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Festsetzungen des Nachtrages.

 

 

 


Anlage/n:

1. Nachtragshaushaltssatzung

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

Veränderungsliste

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.Nachtragshaushaltssatzung (119 KB)      
Anlage 2 2 Ergebnisrechnung (16 KB)      
Anlage 3 3 Finanzrechnung (21 KB)      
Anlage 4 4 Veränderungsliste (207 KB)      
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