Vorlage - MUE/2021/345
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Beschlussvorschlag:
Der Annahme einer Geldspende für die Gemeinde Müden (Aller) in Höhe von insgesamt 15.000,00 € wird gem. § 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 26 (1) KomHKVO zugestimmt. Die Geldspende ist für die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen zu verwenden.
Die Spende setzt sich wie folgt zusammen:
Name und Anschrift des Zuwendenden | Betrag |
FF Res Immobilien GmbH, Kirchsteig 3, 38539 Müden (Aller) | 15.000,00 € |
Sachverhalt:
FF Res Immobilien GmbH hat der Gemeinde Müden (Aller) eine Spende in Höhe von 15.000,00 € zukommen lassen. Diese ist für die Freizeitgestaltung von Jugendlichen und Kindern in der Gemeinde Müden (Aller) bestimmt.
Nach § 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 26 (1) der Kommunalen Haushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) und dem Beschluss des Gemeinderates entscheidet über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert über 100,00 € bis zu höchstens 2.000,00 € der Verwaltungsausschuss.
Über Zuwendungen, die im Einzelfall 2.000,00 € übersteigen entscheidet der Rat. Leistet ein Zuwendungsgeber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze von 2.000,00 € überschreitet, entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung ebenfalls der Rat über die Annahme.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Spende erhöhen sich Erträge im Ergebnishaushalt und Einzahlungen im Finanzhaushalt um 15.000,00 €. Diese werden für die Freizeitgestaltung zu Aufwendungen und Auszahlungen in gleicher Höhe führen.
Anlage/n:
keine