Vorlage - MUE/2021/345  

Betreff: Annahme einer Spende im Sinne des § 111 Abs. 7 NKomVG
hier: Geldspende für die Gemeinde Müden (Aller)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
27.10.2021 
29. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der Annahme einer Geldspende r die Gemeinde den (Aller) in Höhe von insgesamt 15.000,00 wird gem. § 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 26 (1) KomHKVO zugestimmt. Die Geldspende ist für die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen zu verwenden.

 

Die Spende setzt sich wie folgt zusammen:

 

Name und Anschrift des Zuwendenden

Betrag

FF Res Immobilien GmbH, Kirchsteig 3, 38539 Müden (Aller)

15.000,00

 

 


Sachverhalt:

 

FF Res Immobilien GmbH hat der Gemeinde den (Aller) eine Spende in Höhe von 15.000,00 zukommen lassen. Diese ist für die Freizeitgestaltung von Jugendlichen und Kindern in der Gemeinde Müden (Aller) bestimmt.

 

Nach § 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 26 (1) der Kommunalen Haushalts- und kassenverordnung (KomHKVO) und dem Beschluss des Gemeinderates entscheidet über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert über 100,00 bis zu höchstens 2.000,00 € der Verwaltungsausschuss.

 

Über Zuwendungen, die im Einzelfall 2.000,00 € übersteigen entscheidet der Rat. Leistet ein Zuwendungsgeber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze von 2.000,00 € überschreitet, entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung ebenfalls der Rat über die Annahme.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Spende erhöhen sich Erträge im Ergebnishaushalt und Einzahlungen im Finanzhaushalt um 15.000,00 €. Diese werden für die Freizeitgestaltung zu Aufwendungen und Auszahlungen in gleicher Höhe führen.

 


Anlage/n:

keine

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