Vorlage - MUE/2021/325-01  

Betreff: Grundsatzentscheidung zum Anbau/Neubau SV Ettenbüttel hier:
Antrag der CDU Fraktion vom 06.04.2021
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
MUE/2021/325
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
05.10.2021 
28. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Anlagen:
Planung Sportheim SV Ettenbüttel  
2.3.3_Richtlinie_Sporstättenbau LSB  
2020-10-14_Richtlinie_ueber_die_Gewaehrung_von_Zuwendungen_fuer_Sportstaetten_und_Sportgeraete_des_Landkreises_Gifhorn  

Beschlussvorschlag:

 

1. Dem Neubau eines Sportheimes in Ettenbüttel wird / wird nicht grundsätzlich gemäß der Vorplanung (siehe Präsentation) des Vereins zugestimmt.

 

2. Für die unten aufgeführten Baunebenkosten werden / werden keine Mittel in Höhe von 8.000,00 € im Haushalt 2022 eingestellt.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß dem Beschluss vom 29.04.2021 (MUE/2021/325) werden die in der Ratssitzung gestellten Fragen beantwortet.

 

Die finanzielle Beteiligung der Gemeinde Müden (Aller) ist nicht abschließend darzustellen. Die geplanten Kosten seitens des Vereins belaufen sich auf ca. 285.000,00 €. Um die Kosten belegen zu können, muss ein externer Planer hinzugezogen werden, der eine Kostenschätzung bzw. Kostenaufstellung nach DIN 276 vornimmt. Die DIN 276 ist außerdem zwingend für die weiteren Förderanträge erforderlich und kann nicht von der Verwaltung aufgestellt werden. Um die Planungsleistungen beauftragen zu können, werden Mittel in Höhe von ca. 6.000,00 € benötigt.

Des Weiteren ist ein Bodengutachten für den noch zu stellenden Bauantrag beim Landkreis Gifhorn unabdingbar. Hier belaufen sich die Kosten auf ca. 2.000,00 €.

 

Die Finanzierung der geschätzten Kosten von 285.000,00 €nnte sich wie folgt zusammensetzen:

 

Eigenmittel des Vereins (10 % der förderfähigen Kosten):    28.500,00 €

Anteil der Gemeinde:      114.000,00 €

Max. Anteil LSB (30 % der förderfähigen Kosten):     85.500,00 €

Max. Anteil Sportstättenförderung des Landkreises

Gifhorn (20 % der förderfähigen Kosten):      57.000,00 €

 

Bei den noch zu beantragenden Fördermitteln ist zu beachten, dass die förderfähigen Kosten nicht mit den Gesamtkosten gleichzusetzen sind. Es ist ohne die Erstellung einer Kostenaufstellung nach DIN 276 nicht möglich, eine verbindliche Aussage über die Höhe der förderfähigen Kosten zu treffen (siehe Förderrichtlinien LSB und LK Gifhorn).

Die Anträge für die o.g. Fördermittel werden in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung im Jahr 2022 für das Jahr 2023 vom Verein gestellt.

 

 

 

Der Umsetzungszeitraum ist für das Jahr 2023 geplant.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen. Mittelr Planungsleistungen und ein Bodengutachtenr das Haushaltsjahr 2022 wurden bisher nicht eingeplant und sind dann unter dem Produkt 4210000 nachzumelden.

 

 


Anlage/n:

Präsentation SV Ettenbüttel

rderrichtlinie LSB

rderrichtlinie LK Gifhorn

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Planung Sportheim SV Ettenbüttel (4168 KB)      
Anlage 2 2 2.3.3_Richtlinie_Sporstättenbau LSB (255 KB)      
Anlage 3 3 2020-10-14_Richtlinie_ueber_die_Gewaehrung_von_Zuwendungen_fuer_Sportstaetten_und_Sportgeraete_des_Landkreises_Gifhorn (343 KB)      
Stammbaum:
MUE/2021/325   Grundsatzentscheidung zum Anbau Sportheim SV Ettenbüttel hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 06.04.2021   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
MUE/2021/325-01   Grundsatzentscheidung zum Anbau/Neubau SV Ettenbüttel hier: Antrag der CDU Fraktion vom 06.04.2021   Fachbereich 10 - Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
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