Vorlage - SGM/2021/469
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Beschlussvorschlag:
Der Annahme der Geldspenden für eine elektrische Läuteanlage auf dem Friedhof in Ohof in Höhe von 2.330,00 € von verschiedenen Personen wird gem. 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 26 (1) KomHKVO zugestimmt.
Sachverhalt:
25 Einzahlende (vgl. Anlage 1) spendeten für eine elektrische Läuteanlage auf dem Friedhof in Ohof insgesamt 2.330 €.
Nach § 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 26 (1) KomHKVO und dem Beschluss vom 07.04.2010 des Samtgemeinderates entscheidet über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert über 100,00 € bis zu höchstens 2.000,00 € der Samtgemeindeausschuss.
Über Zuwendungen, die im Einzelfall 2.000,00 € übersteigen entscheidet der Rat. Leistet ein Zuwendungsgeber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze von 2.000,00 € überschreitet, entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung ebenfalls der Rat über die Annahme.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Spendenübersicht Glocke Ohof
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Spendenübersicht Glocke Ohof (95 KB) |