Vorlage - SGM/2021/469  

Betreff: Annahme einer Spende im Sinne des § 111 Abs. 7 NKomVG
hier: Geldspende für die elektrische Läuteanlage auf dem Friedhof Ohof
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Spendenübersicht Glocke Ohof  

Beschlussvorschlag:

 

Der Annahme der Geldspenden r eine elektrische Läuteanlage auf dem Friedhof in Ohof in Höhe von 2.330,00 € von verschiedenen Personen wird gem. 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 26 (1) KomHKVO zugestimmt.

 

 


Sachverhalt:

 

25 Einzahlende (vgl. Anlage 1) spendeten für eine elektrische uteanlage auf dem Friedhof in Ohof insgesamt 2.330 €.

 

Nach § 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 26 (1) KomHKVO und dem Beschluss vom 07.04.2010 des Samtgemeinderates entscheidet über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert über 100,00 € bis zu höchstens 2.000,00 € der Samtgemeindeausschuss.

 

Über Zuwendungen, die im Einzelfall 2.000,00 € übersteigen entscheidet der Rat. Leistet ein Zuwendungsgeber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze von 2.000,00 € überschreitet, entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung ebenfalls der Rat über die Annahme.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Spenden erhöhen sich die Erträge im Ergebnishaushalt und Einzahlungen im Finanzhaushalt um 2.330 €. Diese werden zu Aufwendungen und Auszahlungen in gleicher Höhe führen.

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Spendenübersicht Glocke Ohof

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Spendenübersicht Glocke Ohof (95 KB)      
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