Vorlage - LEI/2021/303  

Betreff: Bebauungsplan "Wohnpark Leiferde", zugl. 2. Änderung "Neuer Marktplatz I" mit örtlicher Bauvorschrift, Gemeindeteil Leiferde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
26.10.2021 
29. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
26.10.2021 
27. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Anlagen:
Geltungsbereich  

Beschlussvorschlag:

 

1. Zur Umsetzung des Projektes „Betreutes Wohnen/Seniorenwohnen“ wird aufgrund der

 §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für den in der Anlage dargestellten

 Geltungsbereich der Bebauungsplan „Wohnpark-Leiferde“, zugl. 2. Änderung „Neuer

 Marktplatz I“ mit örtlicher Bauvorschrift aufgestellt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte nach dem

 BauGB einzuleiten.

 

3. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Büro für

 Stadtplanung, Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig.

 

 


Sachverhalt:

 

Auf die Vorlage LEI/2021/284 wird verwiesen. Mit dem Ziel das Areal „Marktplatz“ und die Innenentwicklung der Gemeinde Leiferde zu stärken, soll das Projekt „Betreutes Wohnen/Seniorenwohnen am neuen Marktplatz gemeinsam mit einem Investor umgesetzt werden.

Der Vorhabenträger beabsichtigt auf einer Gesamtfläche von ca. 9.000 m² Wohnungen für Seniorenwohnen und betreutes Wohnen, sowie eine Einrichtung für zwei ambulant betreute Wohngruppen für Demenzkranke, eine ambulante Pflege, Cafeteria und einen Streichelzoo zu errichten.

Auf Ebene der vorbereitenden Planung wurde mit der Flächennutzungsplanänderung 39b der Samtgemeinde Meinersen die Fläche bereits als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Senioren- und Pflegeheim ausgewiesen, auch der städtebauliche Vertrag zwischen der Gemeinde Leiferde und dem Vorhabenträger unterzeichnet.

Um die diesbezüglichen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, bedarf es der Weiterentwicklung dieser Fläche auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung durch die Gemeinde Leiferde.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten übernimmt der Vorhabenträger.

 

 


Anlage/n:

Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (363 KB)      
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