Vorlage - MEI/2021/401  

Betreff: Neuherstellung des Fuß- und Radweges an der Hauptstraße zwischen dem Okermühlengraben und der Einmündung zur L414 in der Gemeinde Meinersen (75m Teil Gemeinde Meinersen)
hier: Objektbeschluss

Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-12-04/04
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
14.10.2021 
34. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Plan - Radweg Hauptstraße  

Beschlussvorschlag:

 

1. Zwischen dem Okermühlengraben und der Einmündung zur L414 an der Hauptstraße in

 Meinersen wird der Fuß-/Radweg neuhergestellt.

 

2. Es werden überplanmäßig 5.000,00 €r das Jahr 2021 zur Verfügung gestellt.

 

 


Sachverhalt:

 

Zu 1:

Der Fuß-/Radweg im Bereich von der Brücke des „hlengrabens“ bis zum Anfang des Apfelgartens (75 m) liegt im Bereich der Liegenschaft der Gemeinde Meinersen. Der Weg ist in einem sehr schlechten Zustand.

Hinweise aus der Bevölkerung, Anregungen aus der Politik sowie die Einschätzung des Fachamtes führen zu dem Schluss, dass dieser Weg so stark geschädigt ist, dass die Verkehrssicherung sehr eingeschränkt ist. Der vorhandene Betonbelag ist gebrochen und abgängig.

Der Rückbau des 1,80 m breiten Weges und eine Neuherstellung in Asphaltbauweise in 2,00 m Breite kosten ca. 25.000,00 Euro.

 

Zu 2:

Haushaltsmittel stehen auf der Haushaltsstelle I042154101 von derzeit 20.000,00 Euro zur Verfügung. Hieraus ergibt sich ein Fehlbetrag von 5.000,00 Euro.

Um den Auftrag erteilen zu können müssen daher überplanmäßig 5.000,00 Euro zur Verfügung gestellt werden. Zur Deckung kann dieser Betrag aus der Investitionsnummer I041854103 (Bau Geh-/Radweg Dalldorferstraße) herangezogen werden.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von ca. 25.000,00 Euro. Haushaltsmittel stehen unter der Investitionsnummer I042154101, bei Bereitstellung von weiteren 5.000,00 Euro, ausreichend zur Verfügung.

 

Bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum im Ergebnishaushalt Aufwendungen für die Abschreibung in Höhe von 1.000,00 Euro vorzusehen.

 

Eine Kostenbeteiligung durch Anliegerbeiträge entfällt hier.

 

r jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 500,00 Euro einzuplanen.

 

 

Beteiligung Fachbereich 20 - Finanzen

Überplanmäßige Ausgabe

JA

 


Anlage/n:

Plan Radweg Hauptstraße

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Plan - Radweg Hauptstraße (380 KB)      
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