Vorlage - MEI/2021/402  

Betreff: Bebauungsplan "Gewerbegebiet Dieckhorster Straße - Neufassung", 1. Änderung, Gemeindeteil Meinersen
hier: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
14.10.2021 
34. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Bebauungsplanentwurf  
Begründung zum Bebauungsplan  
Bestandsbebauungsplan  

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Dieckhorster Straße

 Neufassung“, 1. Änderung, wird aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) Baugesetzbuch

 (BauGB) beschlossen.

 

2. Der Plan soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt werden.

 

3. Der Plan wird gem. § 13 (3) Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung

 nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

4. Der Rat der Gemeinde Meinersen stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes

 Gewerbegebiet Dieckhorster Straße Neufassung“, 1. Änderung, sowie der

 Begründung zu und beschließt die öffentliche Auslegung gemäß § 13 nach § 3 (2)

 BauGB.

 

5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13 nach § 4  (2)

 BauGB gleichzeitig zu beteiligen (zusammengefasstes Verfahren).

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem

 BauGB einzuleiten.

 

7. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Büro Keller, ro

 r städtebauliche Planung, Lothringer Straße 15, 30559 Hannover.

 

 


Sachverhalt:

 

In der 27. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen am 04.03.2021 erfolgte der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Dieckhorster Straße Neufassung“ in Meinersen. Dieser wurde mit Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 5 des Landkreises Gifhorn am 31.05.2021 rechtsverbindlich.

 

Nunmehr soll der Bebauungsplan entsprechend den tatsächlichen bzw. zukünftigen Nutzungen korrigiert/ angepasst werden. Die Planänderung kann im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden, da mithin die Grundzüge der Planung nicht tangiert sind.

 

Änderungsbereich 1

 

Im Änderungsbereich 1 wird die vorgesehene Erschließungsstraße um 10 m nach Süden verkürzt. Dies wurde im Rahmen der Gewerbegrundstücksvergabe in Bezug auf einen potentiellen Bauherrn notwendig. Aufgrund des verkürzten Straßenausbaus ist mit Minderausgaben hinsichtlich der Erschließungsmaßnahme zu rechnen.

 

Änderungsbereich 2 und 3

 

Im Änderungsbereich 2 sowie im Änderungsbereich 3 werden je eine Fläche für bereits hergestellte Gehwege aus der Festsetzung „Gewerbegebiet“ herausgenommen und entsprechend ihrer tatsächlichen Zweckbestimmung als „Straßenverkehrsfläche“ ausgewiesen. Diesbezüglich kann dann eine beitragsrechtliche Endabrechnung erfolgen.

 

Der Änderungsbereich 3 beinhaltet zusätzlich eine Fläche für ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht, die unverändert übernommen, aber nunmehr in der Planlegende erläutert wird.

 

Änderungsbereich 4

 

Die vorhandene südliche Grundstückszufahrt zum ehemaligen sonstigen Sondergebiet (hier: Asylbewerberwohnheim) soll innerhalb der Fläche für Anpflanzungen ausdrücklich berücksichtigt werden, um deren Bestand und zukünftige (Weiter)Nutzung deutlich zu machen.

 

Der Vorlage beigefügt ist der Bebauungsplanentwurf der 1. Änderung, die dazugehörige Begründung sowie der Bestandsbebauungsplan „Gewerbegebiet Dieckhorster Straße Neufassung“.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

r die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von ca. 5.000,00 €. Dahingehend stehen im Budget 5110000 ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

 


Anlage/n:

Bebauungsplanentwurf

Begründung zum Bebauungsplan

Bestandsbebauungsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bebauungsplanentwurf (3711 KB)      
Anlage 2 2 Begründung zum Bebauungsplan (2112 KB)      
Anlage 3 3 Bestandsbebauungsplan (7109 KB)      
Stammbaum:
MEI/2021/402   Bebauungsplan "Gewerbegebiet Dieckhorster Straße - Neufassung", 1. Änderung, Gemeindeteil Meinersen hier: Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2021/402-01   Bebauungsplan "Gewerbegebiet Dieckhorster Straße - Neufassung", 1. Änderung, Gemeindeteil Meinersen hier: Satzungsbeschluss   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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