Vorlage - MUE/2016/346-01
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Beschlussvorschlag:
Der Aufstellungsbeschluss des Rates der Gemeinde Müden (Aller) vom 27.09.2016 zum Bebauungsplan "Windenergiepark Müden (Aller)", Gemeindeteil Müden (Aller), wird gemäß den §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) aufgehoben.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Windenergiepark Müden (Aller)" im Gemeindeteil Müden (Aller) gefasst. Im Übrigen verweise ich auf die Beschlussvorlage MUE/2016/346.
Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 23.01. bis 13.02.2017.
Ziel der Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes war, durch eine anhängige Örtliche Bauvorschrift die potentielle Errichtung von Windenergieanlagen steuernd zu begleiten. Diese „Feinsteuerung“ erfolgte mit Abstimmung der Rahmenbedingungen mit dem Vorhabenträger in Bezug auf das Vorranggebiet Windenergie in Müden (Aller), welches mithin dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windenergiepark Müden (Aller)“ entspricht (siehe u.a. Beschlussvorlage MUE/2021/349).
Insoweit ist der erfolgte Aufstellungsbeschluss gemäß den §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 BauGB aufzuheben.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Gebietsabgrenzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Windpark_Gebietsabgrenzung (256 KB) |
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