Vorlage - MUE/2021/350  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan "PV-Anlage Gerstenbüttel-Südwest", Gemeindeteil Gerstenbüttel
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
27.10.2021 
17. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
27.10.2021 
29. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Geltungsbereich  

Beschlussvorschlag:

 

1. Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger wird die Aufstellung des Bebauungsplanes "PV-Anlage Gerstenbüttel-Südwest" aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte nach dem BauGB einzuleiten.

 

3. Den Auftrag für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erhält das Planungsbüro infraplan, Gesellschaft für Infrastrukturplanungen mbH, Südwall 32, 29221 Celle.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Mit dem Ziel der Errichtung gewerblich genutzter Solarmodule in süd-westlicher Lage von Gerstenbüttel ist ein Vorhabenträger (hier: Firma DETO Solarstrom GmbH aus Düsseldorf) an die Verwaltung herangetreten. Insoweit wird beabsichtigt, auf einem knapp 4 ha großen Außenbereichsgrundstück südlich der bebauten Ortslage/ Waldfläche zwischen den Straßen „Holze“ und „Holland“ die Planungsgrundlage für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (großflächig) zu schaffen.

 

Um dies zu ermöglichen, ist (bauplanungsrechtlich) die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Dahingehend ist in der Folge die Ausweisung eines „Sonstigen Sondergebietes“ (Gebiet für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind- und Sonnenenergie, dienen) gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erforderlich.

 

Mithin wird das Instrument des „Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes“ gemäß § 12 BauGB gewählt, sodass insoweit nur das abgestimmte Vorhaben verwirklicht werden kann. Dazu notwendig ist im weiteren Verlauf die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans sowie eines Durchführungsvertrags, über die noch gesondert abgestimmt werden muss. Dahingehend regelt der aufzustellende Durchführungsvertrag u.a. die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger.

 

Der Flächennutzungsplan enthält für den beantragten Bereich keine Festsetzungen. Insoweit ist diese Fläche ebenfalls planungsrechtlich auszuweisen. Die Kosten für ein solches Parallelverfahren übernimmt auch der Vorhabenträger.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens entstehenden Kosten übernimmt der Vorhabenträger.

 

 


Anlage/n:

Gebietsabgrenzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (370 KB)      
Nach oben springen