Vorlage - MUE/2021/351  

Betreff: Städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Müden (Aller) und Herrn Bastian Ehrhardt, Brenneckenbrück, bezüglich der Herstellung einer Linksabbiegespur auf der B 188
hier: 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 25.09.2013
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
27.10.2021 
29. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag vom 25.09.2013  
1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 25.09.2013  

Beschlussvorschlag:

 

Der 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 25.09.2013 zwischen der Gemeinde Müden (Aller) und Herrn Bastian Ehrhardt, Brenneckenbrück, wird geschlossen.      

 

 


Sachverhalt:

 

Mit dem Ziel der Nachverdichtung sollte der Bebauungsplan „Gut Brenneckenbrück“ in der Gemeinde Müden (Aller), Gemeindeteil Brenneckenbrück, aufgestellt werden.

 

Demgemäß wurde 2013 mit Herrn Ehrhardt ein Städtebaulicher Vertrag (siehe Anlage) geschlossen, der u.a. regelt, dass dieser als Vorhabenträger sämtliche mit der Planaufstellung notwendigen/verbundenen Kosten (z.B. für die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes und dessen Begründung notwendige Ingenieurleistungen eines Planungsbüros, ingenieurtechnische Vermessungsleistungen, erforderliche Gutachten usw.) übernimmt.

 

Im weiteren Verlauf wurden schon folgende Verfahrensschritte im Rahmen der aufzustellenden Bauleitplanung durchgeführt:

 

  • 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen

(Feststellungsbeschluss am 28.06.2012 durch den Samtgemeinderat Meinersen, Genehmigung des Landkreises Gifhorn vom 20.11.2012 sowie Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn vom 28.12.2012; erstmalige Berücksichtigung der Flächen „Gut Brenneckenbrück“ im Flächennutzungsplan Ausweisung als gemischte Bauflächen)

  • Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Gut Brenneckenbrück“ vom 26.09.2012 durch den Rat der Gemeinde Müden (Aller)
  • Fhzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) in der Zeit vom 20.01. bis 31.01.2014
  • Auslegungsbeschluss Bebauungsplan „Gut Brenneckenbrück“ vom 29.04.2014 durch den Rat der Gemeinde Müden (Aller)
  • Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom 26.05. bis 27.06.2014

Im Rahmen der Offenlage ging die Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLSTBV), Geschäftsbereich Wolfenbüttel, ein. Mithin wurden u.a. die Herstellung einer Linksabbiegespur (B188) sowie der Ausbau des Einmündungsbereiches auf Kosten der Gemeinde Müden (Aller) resp. des Vorhabenträgers gefordert.

 

Dahingehend will der Vorhabenträger nunmehr auch sämtliche Kosten für diese Erschließungsmaßnahme übernehmen.

 

Insoweit ist der Städtebauliche Vertrag vom 25.09.2013 durch den 1. Nachtrag entsprechend anzupassen/zu ergänzen.

 

Der anliegende Nachtrag wurde durch das Rechtsanwaltsbüro Appelhagen aus Braunschweig ausgearbeitet sowie mit dem Vorhabenträger vorabgestimmt, so dass dieser Vertrag unterschriftsreif ist.

 

Hinweis:

Parallel zur beabsichtigten Kreuzungsvereinbarung ist das Bauleitplanungsverfahren entsprechend fortzuführen.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

mtliche für die Durchführung der Verfahren (hier: Kreuzungsvereinbarung; Bauleitplanverfahren) entstehenden Kosten übernimmt der Vorhabenträger.

 

 


Anlage/n:

Städtebaulicher Vertrag vom 25.09.2013

1. Nachtrag zum städtebaulicher Vertrag vom 25.09.2013

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Städtebaulicher Vertrag vom 25.09.2013 (2453 KB)      
Anlage 2 2 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 25.09.2013 (34 KB)      
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