Vorlage - MUE/2021/013  

Betreff: Beschluss über die Erhöhung der Zahl der Beigeordneten
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
11.11.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) - Konstituierende Sitzung ungeändert beschlossen     
Anlagen:
NKomVG_71_74_75  

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Müden (Aller) erhöht die Anzahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss von vier auf sechs.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 74 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 NKomVG besteht der Verwaltungsausschuss (Hauptausschuss) u.a. aus dem rgermeister / der Bürgermeisterin und den Beigeordneten.

 

Die Anzahl der Beigeordneten ergibt sich aus § 74 Abs. 2 S. 1 NKomVG und ist abhängig von der Anzahl der Abgeordneten im Rat. Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) besteht in der nächsten Wahlperiode aus 17 Abgeordneten.

 

Demnach beträgt die reguläre Anzahl der Beigeordneten mit Stimmrecht in der Gemeinde Müden (Aller) vier.

 

Gemäß § 74 Abs. 2 S. 2 NKomVG hat der Rat (Vertretung) in Gemeinden und Samtgemeinden, in denen zwischen 16 und 44 Abgeordnete Mitglied des Rates sind, die Möglichkeit die Anzahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss für die Dauer der Wahlperiode um zwei zu erhöhen. Diese Erhöhung soll dafür sorgen, dass u.U. kleine Fraktionen oder Gruppen die Möglichkeit des Stimmrechts im Verwaltungsausschuss erhalten. Demnach würde der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) in der nächsten Wahlperiode aus dem Bürgermeister / der Bürgermeisterin und sechs stimmberechtigten Beigeordneten bestehen.

 

Vorteil ist es, dass dadurch die Vorarbeit im Ausschuss mehr Gewicht erhält und eine Meinungsfindung im Rat vereinfacht wird.

 

Rechtsgrundlage:

§ 74 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Die finanziellen Auswirkungen hängen unmittelbar mit der Beschlussfassung zusammen. Bei einer Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten werden zwei Ratsmitglieder eine zusätzliche Entscdigung als Mitglied im Verwaltungsausschuss erhalten, deren he sich aus der zu dem Zeitpunkt gültigen Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung der Gemeinde den (Aller) ergibt.

 

 


Anlage/n:

§ 74 NKomVG

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 NKomVG_71_74_75 (259 KB)      
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