Vorlage - SGM/2021/019
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung hat den beigefügten doppischen Haushaltsplan aufgestellt. Dieser Entwurf wird in erster Lesung zunächst im Haushaltsausschuss beraten und ist für das weitere Verfahren den Fachausschüssen zur Beratung zu empfehlen.
Sachverhalt:
Der Ergebnishaushalt wird mit einem Fehlbedarf von 2.000.000 €, welcher durch eine Überschussrücklagenentnahme gedeckt ist, vorgelegt.
Die Samtgemeindeumlage sinkt von 11.940.300 € in 2021 auf 11.469.400 € in 2022, mithin um 470.900€ (rd. 3,94%).
Anzumerken ist hierbei, dass beide Samtgemeindeumlagen schon eine Überschussrücklagenentnahme beinhalten und für einen ausgeglichenen Haushalt höher ausfallen müssten.
Die im Haushalt 2021 prognostizierte Samtgemeindeumlage für einen ausgeglichenen Haushalt 2022 lag bei 15.030.300 €. Tatsächlich würde für den Ausgleich 2022 eine Samtgemeindeumlage von 13.469.400 € gezogen werden müssen. Dies sind 1.365.300 € weniger (10,39%) als prognostiziert. Zusätzlich werden 2.000.000 € aus der Rücklage entnommen, so dass die Samtgemeindeumlage nun noch 11.469.400 € beträgt und somit etwa dem Niveau des Vorjahres entspricht. Bedingt durch die vorhandenen Rücklagen und die Corona-Pandemie mit ihren Auswirkungen auf die Gemeindehaushalte, wurde bereits in Zuge der letztjährigen Haushaltsplanung eine hohe Überschussrücklagenentnahme in Aussicht gestellt. Dies wird wie angekündigt umgesetzt, um die Gemeindehaushalte zu entlasten.
Ursächlich für die Senkung der Samtgemeindeumlage im Verwaltungsentwurf ist insbesondere eine geänderte Verfahrensweise in der Mittelanmeldung. Zur Erstellung eines grundlegenden Haushaltsansatzes wurde der durchschnittliche Verbrauch der letzten 3 Jahre ermittelt. Auf dieser Grundlage überarbeiteten dann die Fachbereiche in intensiven Gesprächen mit der Verwaltungsleitung ihre geplanten Ansätze.
So sollte der beobachteten, fortlaufenden Erhöhung der Ansätze entgegengewirkt werden und der eigentliche Zweck des Ansatzes erneut begründet werden.
Eine deutliche Verringerung der Ansätze ist bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu sehen. Die Ansätze für Sach- und Dienstleistungen, den Abschreibungen, den Personalaufwendungen und den Aufwendungen für Versorgung entsprechen in etwa dem Niveau des Vorjahres. Eine deutliche Steigerung ist bei den Transferaufwendungen ersichtlich. Dies ergibt sich aber insbesondere aus der Fertigstellung der Krippe/Kita Leiferde III und der Krippe Müden.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten: | JA |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | NEIN |
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich insbesondere durch die im Plan enthaltenen Investitionen, durch Abschreibungen und Unterhaltung sowie durch mögliche Investitionskredite.
Anlage/n:
Haushaltsplanentwurf 2022
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Haushaltsplanentwurf 2022 (3191 KB) |