Vorlage - MUE/2021/015
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Beschlussvorschlag:
Die 4 Stück Parkbuchten vor dem EDEKA Markt an der Hauptstraße 8 in Müden(Aller) werden in Pflasterbauweise neu hergestellt.
Es wird Betonrumpelpflaster oder Betonrechteckpflaster in der Farbe grau zum Einsatz kommen.
Sachverhalt:
Die angesprochenen 4 Stück Parkbuchten in den Abmessungen von je 2,5 m x 7,00 m befinden sich in einem völlig desolaten baulichen Zustand. Die vorhandene oberflächige Befestigung (in Sand gelegte Feldsteine) kann die verkehrliche Beanspruchung insbesondere die auftretenden Scherkräfte der ein- und ausparkenden Fahrzeugbewegungen nicht aufnehmen mit der Folge, dass sich die Feldsteine aus dem Untergrund lösen und teilweise unbefestigt liegenbleiben. Immer wieder ausgeführte partielle Reparaturen brachten nicht den erhofften dauerhaften Erfolg, so dass nunmehr eine Neuherstellung der Parkflächen unumgänglich geworden ist.
Sowohl die Oberfläche muss neu befestigt als auch die darunter liegende Tragschicht neu hergestellt werden.
Verwaltungsseitig wurden zwei Pflastervarianten kalkuliert.
1. Neuherstellung in Betonrechteckpflaster 10cm grau ca. 7.700,00 €
2. Neuherstellung in Betonrumpelpflaster 10cm grau ca. 8.500,00 €
Der Einsatz von Betonrechteckpflaster ermöglicht eine enge Verlegung mit wenig Fugenanteil, welches später die einfache Pflege der Flächen begünstigt.
Bei Einsatz von Betonrumpelpflaster – analog der Pflasterflächen in der Straße „An der Kirche“- gelingt es zwar, ein weiteres Stück einheitlicher Dorfgestaltung fortzuführen, ein „Nachteil“ ist aber darin begründet, dass aufgrund der nicht scharfkantigen Steinformate teilweise breitere Fugen entstehen, die dazu führen, durch Samenflug mit der Zeit grün zu werden.
Daher wird aus verwaltungstechnischer Sicht vorgeschlagen, Betonrechteckpflaster zu verlegen.
Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet: |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: | NEIN |
Beteiligung des Seniorenbeirates: | JA |
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Realisierung der Gesamtmaßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von insgesamt 7.700,00 € bzw. 8.500,00 €, welche im Ergebnishaushaushalt unter dem Kostenträger 5410000 im Haushaltsjahr 2021 zu veranschlagen sind.
Anlage/n:
Keine