Vorlage - SGM/2021/020  

Betreff: Brandschutzbedarfsplan der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Brandschutz-, Ordnungs- und Verkehrsausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
07.12.2021 
Sitzung des Brandschutz-, Ordnungs- und Verkehrsausschusses rückverwiesen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
16.12.2021 
Sitzung des Samtgemeinderates rückverwiesen     
Anlagen:
Brandschutzbedarfsplan  

Beschlussvorschlag:

 

1. Der von der Firma FORPLAN erstellte Brandschutzbedarfsplan wird zur Kenntnis genommen.
 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Samtgemeindefeuerwehr diesen Brandschutzbedarfsplan jährlich zu aktualisieren und ggf. anzupassen.
 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit der Samtgemeindefeuerwehr für aus dem Brandschutzbedarfsplan abzuleitende zukünftig erforderliche Maßnahmen einen Zeit- und Umsetzungsplan zu erstellen. Dieser soll auch die zu beschaffenden Fahrzeuge sowie den Zeitraum dieser Fahrzeugbeschaffung umfassen.

 

Die Zeit- und Umsetzungsplanung ist dem Rat zur Kenntnis zu geben.

 

Folgende Maßnahmen sind im Haushaltjahr 2022 umzusetzen:


3.a) Die Verwaltung wird beauftragt die Ersatzbeschaffung der Gerätewagen der Feuerwehren Müden-Dieckhorst und Meinersen gem. der Empfehlung des Brandschutzbedarfsplans einzuleiten. Für beide Wehren wird ein Gerätewagen Logistik 1 (GW-L 1) ersatzbeschafft.

 

Der alte Gerätewagen Nachschub (GW-N) der Feuerwehr Müden-Dieckhorst wird gemäß der Empfehlung als Ersatz für den Gerätewagen Tier (GW-Tier) an die Feuerwehr Hahnenhorn übergeben.

 

3.b) Um den Anforderungen von Gesetzgeber und Unfallkasse gerecht zu werden, wird die Verwaltung beauftragt die Stelle für einen hauptamtlichen Gerätewart oder eine hauptamtliche Gerätewartin (w/m/d) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Std. zu schaffen. Die Stelle ist unbefristet und zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

 

3.c) Die ausgemusterten Fahrzeuge werden über die Plattform Zollauktion.de veräert.

 

4. Der vorliegende und regelmäßig zu aktualisierende Brandschutzbedarfsplan wird für die Organisation und Ausstattung der Feuerwehren der Samtgemeinde Meinersen bis auf weiteres als verbindliches Planungsinstrumentarium angesehen.


 


Sachverhalt:

 

Am 15.07.2020 wurde die Firma FORPLAN mit der Erstellung eines Brandschutzbedarfsplanes für die Samtgemeinde Meinersen beauftragt.

Ziel des Planes ist die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung im Rahmen des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes und die Vermeidung von Organisationsverschulden durch den Samtgemeindebürgermeister/die Samtgemeindebürgermeisterin.

 

Der Entwurf des Soll-Konzeptes wurde im November 2021 von der Firma FORPLAN fertiggestellt, die Endfassung wurde am 24.11.2021 per E-Mail an die Mitglieder des Rates der Samtgemeinde Meinersen versandt.

 

Verwaltungsseitig ist festzustellen, dass die Aufstellung der Feuerwehren grundsätzlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Ein Organisationsverschulden des Samtgemeindebürgermeisters/der Samtgemeindebürgermeisterin liegt nicht vor.

 

Der Feuerwehrbedarfsplan gibt Ansätze hinsichtlich baulicher und struktureller Veränderungen vor.

 

Unter Berücksichtigung der hier aufgezeigten Mängel erarbeitet die Verwaltung in Abstimmung mit der Feuerwehr entsprechende Umsetzungspläne, insbesondere für die langfristige Berücksichtigung bei der Haushaltsplanung.

 

Um die Aktualität des Brandschutzbedarfsplanes zu gewährleisten, muss die Verwaltung den Plan, insbesondere im Bereich der Datenermittlung zur Risikoanalyse, jährlich anpassen.

 

Zu 3.a)

 

Der am Standort Müden-Dieckhorst vorgehaltene GW-N dient als Logistikkomponente zum Transport von Materialien. Er besitzt keine Ladeboardwand, so dass die Nutzung eingeschränkt bzw. umständlich ist. Das Fahrzeug soll zeitnah ersatzbeschafft werden.

 

Der Gerätewagen Standort Meinersen dient als Logistikkomponente sowie als Zugfahrzeug r das Mehrzweckboot. Er soll durch einen GW-L1 ersatzbeschafft werden.

 

Beide Fahrzeuge werden identische Ausstattungsmerkmale erhalten, dazu zählen der Allradantrieb um die Mehrzweckboote im Gelände an die Gewässer zu bringen, eine Staffelbesetzung und eine Ladeboardwand.

 

Zu 3.b)

 

Die Durchführung der Dokumentation und die Einhaltung von Prüffristen liegt derzeit bei den einzelnen Ortsfeuerwehren. Gleichzeitig sind nicht in allen Ortsfeuerwehren (ca. 50%) ausgebildete Gerätewarte vorhanden. Hieraus ergeben sich entsprechende Haftungsfragen, sowohl für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte als auch für die Samtgemeinde, da diese als Träger der Feuerwehr für die entsprechende Dokumentation und Einhaltung der Fristen verantwortlich ist. Hierbei ist §3 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 49 zwingend zu beachten. Demnach obliegt dem Träger der Feuerwehr im besonderen Maße der Auswahl-, Aufsicht-, Kontroll- und Organisationsverantwortung, sobald er Aufgaben und Pflichten überträgt. Ferner ist auch zu beachten, dass die Aufgaben und Pflichten nur an befähigte Personen, d.h. mit entsprechenden Fertigkeiten (bspw. Getewartausbildung), übertragen werden dürfen.

 

Die Samtgemeinde Meinersen kommt derzeit ihren Pflichten gemäß Brandschutzgesetz, Feuerwehrdienstvorschriften sowie Vorschriften der Unfallkasse nicht nach. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

 

Zu 3.c)

 

Bei den zu veräernden Fahrzeugen handelt es sich um den Gerätewagen der Feuerwehr Meinersen und den GW-Tier der Feuerwehr Hahnenhorn.

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten:

JA

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Beschlussfassung.

 


Anlage/n:

Brandschutzbedarfsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Brandschutzbedarfsplan (4070 KB)      
Stammbaum:
SGM/2021/020   Brandschutzbedarfsplan der Samtgemeinde Meinersen   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
SGM/2021/020-01   Brandschutzbedarfsplan der Samtgemeinde Meinersen   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
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