Vorlage - MUE/2021/022  

Betreff: Wohnbaugebiet "Schausterskamp" in Müden (Aller)
hier: Bildung einer Erschließungseinheit
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20-22 51 10/50
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
13.12.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan zur Festlegung der Erschließungseinheit  

Beschlussvorschlag:

 

Auf der Grundlage des beigefügten Lageplanes werden die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Schausterskamp“ gelegenen selbstständigen Erschließungsanlagen

 

 Feldlerchenweg (Straße ab Einfahrt Triftstraße) und

 Weißdornring (Ringstraße im Baugebiet)

 

gemäß § 130 Abs. 2 Baugesetzbuch als Erschließungseinheit zusammengefasst.

 


Sachverhalt:

 

Nach § 130 Abs. 2 Baugesetzbuch kann der Erschließungsaufwand für mehrere Anlagen insgesamt ermittelt werden, sofern diese für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden.

 

 

Die Bildung von sogenannten Erschließungseinheiten hat den Vorteil, dass zum einen keine Eckgrundstücke entstehen und somit eine Doppelbelastung dieser Grundstücke entfällt. Zum anderen errechnet sich für beide Straßen ein einheitlicher Beitragssatz, der zu einer größeren Akzeptanz bei den künftigen Bauherren führen wird. Der gemeinsame einheitliche Beitragssatz für das gesamte Abrechnungsgebiet beträgt 26,11422654 €/m² Beitragsfläche.

 

Die abgehenden unselbständigen Stichwege gehören zur jeweiligen Hauptanlage.

 

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist die Bildung von Erschließungseinheiten nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig.

 

Im Einzelnen:

 

a) Zusammenfassung einer Hauptanlage mit einer Ringstraße zur gemeinsamen Aufwandsermittlung

 

  Ergebnis: Der „Feldlerchenweg“ bildet die Hauptanlage, der „Weißdornring“ ist zwingend auf die Benutzung der Hauptanlage angewiesen und nur über diese erreichbar.

 

b) mtliche zu beteiligenden Anlagen (Straße) müssen selbstständig sein

 

 Ergebnis: Aufgrund ihrer nge und räumlichen Ausdehnung sind beide Straßen als eigenständige und selbstständige Anlagen zu bewerten.

 

c) Zwischen beiden Straßen muss eine funktionelle Abhängigkeit bestehen

 

 Ergebnis: Ein funktionelles Abhängigkeitsverhältnis ist hier gegeben, weil der „Weißdornring“ als Ringstraße ausschließlich über den Hauptstraßenzug „Feldlerchenweg“ erreicht werden kann.

 

d) Als Zulässigkeitsvoraussetzung wurde vom Bundesverwaltungsgericht ein Willkürverbot verankert, nachdem die Anlieger am Hauptstraßenzug bei einer Zusammenfassung und Bildung einer Erschließungseinheit nicht höher belastet werden, als bei der Veranlagung einer Einzelanlage. Die Prüfung setzt eine rechnerische Prognose voraus, die ausschließlich auf die Beitragsbelastung ausgerichtet ist.

 

 Ergebnis: Nach Erstellung dieser Prognose auf der Grundlage der vorliegenden Schlussrechnung der Firma Post GmbH aus Dahlenburg zur Herstellung der Baustraße und der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Kepper zur Herstellung des Straßenendausbaus ist die vorgenannte Missbilligungsgrenze beachtet und eingehalten.

 

 

 Die Entscheidung zur Bildung einer Erschließungseinheit setzt einen Ratsbeschluss voraus, der hiermit erwirkt wird.

 

 

Folgende Beteiligungsverfahren wurden eingeleitet:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

NEIN

Beteiligung des Seniorenbeirates:

NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich erst im Rahmen der Grundstücksvergaben an die interessierten Bewerber. In diesem Zusammenhang wird der Erschließungsbeitrag in Rahmen der abzuschließenden Grundstückskaufverträge endgültig abgelöst. Grundlage zur Bestimmung der Ablösebeträge bilden derzeit die vorliegende Schlussrechnung der Firma Post aus Dahlenburg und die Kostenschätzung des beteiligten Ingenieurbüros Kepper aus Gifhorn.

 


Anlage/n:

Lageplan zur Festlegung der Erschließungseinheit

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan zur Festlegung der Erschließungseinheit (207 KB)      
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